Secondary school construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289755) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement Номер конкурса: 47289755 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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IGS Südstadt Sanierung und Erweiterung Bühnentraverse
Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0993-23Ausführung von Bühnenbauarbeiten. In der neuen Mensa/Aula soll oberhalb der Bühne eine Traversenkonstruktion und Montage von Schienen für den Bühnenvorhang errichtet werden.
Hannover
Ca.26m Traversenkonstruktion mit 2 Ecken, 2 T-Verbindern und 2 Kopfplatten. Ca. 17m motorische Seilzugschiene f. Vorhang, ca. 8,5m händische Seilzugschiene für Vorhang
Beginn Planung KW 03/2024, Ausführung KW 6-11/2024
Vorlage mit dem Angebot:
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht
Vorlage auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgebliche Dokumente vorzulegen.
Vorlage mit dem Angebot:
Eigenerklärung, über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Vorlage mit dem Angebot:
1. Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (VHB Formblatt 235)
Vorlage auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
zu 1: drei Referenzbescheinigungen mit mindestens folgenden Angaben: Name Ansprechpartner bzw. Referenzgeber; Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung; Ausführungszeitraum; Auftragssumme; Art der ausgeführten Leistung; Kurzbeschreibung des im eigenen Betreib erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
Zu 2: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Zu 3: Nachweis, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten anderer Unternehmen bei Unteraufträgen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (VHB Formblatt 236)
Hannover
Beginn Planung KW 03/2024, Ausführung KW 6-11/2024
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
siehe Auftraggeber*innendaten