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Photocopying and offset printing equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289749)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Номер конкурса: 47289749
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231016Utilities entityContract award noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableThe most economic tenderUrban railway / light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services01F0601
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
      Möhlstraße 27
      Mannheim
      68165
      Germany
      Telefon: +49 6214651730
      E-Mail: vergabe@rnv-online.de
      Fax: +49 6214653214
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    3. Haupttätigkeit(en):
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvertrag Drucker und Multifunktionsgeräte

        Referenznummer der Bekanntmachung: 020-23-E14
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30120000, 22000000, 30121100, 30121200, 30232100, 30232110, 32581200
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Mietvertrag für Drucker und Multifunktionsgeräte, verbindlich für 48 Monate mit Verlängerungsoption um weitere 48 Monate inkl. Klickkosten und Schulungsleistungen.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        22000000, 30121100, 30121200, 30232100, 30232110, 32581200
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Mietvertrag für Drucker und Multifunktionsgeräte, verbindlich für 48 Monate mit Verlängerungsoption um weitere 48 Monate inkl. Klickkosten und Schulungsleistungen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Gemäß Anforderungskatalog / Gewichtung: 40%
        Preis - Gewichtung: 60%
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Optionale Mengen und Leistungsbestandteile gemäß Anforderungskatalog & Preisblatt

      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 163-512749
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
    1. Bezeichnung des Auftrags:

      Rahmenvertrag Drucker und Multifunktionsgeräte

  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Es ist kein Angebot eingegangen, dass den Bedingungen entspricht. Aus diesem Grund wird das Verfahren gemäß §57 SektVO aufgehoben und zeitnah erneut als Offenes Verfahren ausgeschrieben.

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Telefon: +49 7219268730
        Fax: +49 7219263985
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Nach § 135 GWB:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1) gegen § 134 verstoßen hat oder

        2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

        Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

        Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

        innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

        Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

        nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

        1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

        mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

        3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

        Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

        Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

        Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag

        erhalten soll, umfassen.


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-16

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    20-10-2023 Excavating and earthmoving work.

    20-10-2023 Refuse and waste related services.

    20-10-2023 Miscellaneous repair and maintenance services.

    20-10-2023 Engineering services.

    20-10-2023 Road salt.

    20-10-2023 Water plumbing work.

    



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