Electricity distribution (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289679) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Mettlach Номер конкурса: 47289679 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gemeinde Mettlach, Strom-und Gaslieferung 2024 und 2025
Referenznummer der Bekanntmachung: LE-Gde Mettlach-01/2023Die Gemeinde Mettlach sowie die Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG beabsichtigen die Vergabe von Strom- und Gaslieferverträgen für die Jahre 2024 und 2025.
Hauptbereich
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Mettlach sowie die Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG beabsichtigen den Abschluss von Strom- und Gaslieferverträgen für die Jahre 2024 und 2025.
Los 1:
Los 1 umfasst den Abschluss eines Stromliefervertrages für die Jahre 2024 und 2025.
Für die Jahre 2024 und 2025 wird jährlich ein Verbrauch von jeweils ca. 1.600.000 kWh prognostiziert.
Alle weiteren Einzelheiten möchten Sie bitte den beigefügten Anlagen, hier insbesondere Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und den Anlagen 2.1 und 2.2 entnehmen.
Losbeschreibung
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2:
Los 2 umfasst den Abschluss eines Gasliefervertrages für die Jahre 2024 und 2025.
Für die Jahre 2024 und 2025 wird jährlich ein Verbrauch von jeweils ca. 1.300.000 kWh prognostiziert.
Alle weiteren Einzelheiten möchten Sie bitte den beigefügten Anlagen, hier insbesondere Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und der Anlagen 2.3 entnehmen.
Die Eignungskriterien sind den beigefügten Vergabeunterlagen, hier Anlage 3, Eignungs- und Zuschlagskriterien, dort "Eignungskriterien" zu entnehmen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.