Firefighting vehicles (Германия - Тендер #47289484) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken Номер конкурса: 47289484 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Lieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen MZF
Reference number: 2xMZF Heinrichsthal-HeimbuchenthalLieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen Mehrzweckfahrzeug MZF nach Baubeschreibung des Bayerischen StMI von 03/23 für die Gemeinden Heinrichsthal und Heimbuchenthal
Los 1 - zwei Fahrgestelle
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei baugleichen Fahrgestellen, geeignet zum Ausbau zum MZF nach Baubeschreibung des Bayerischen StMI von 03/23.
Los 2 - zwei Ausbauten zum MZF
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei Ausbauten zu zwei baugleichen MZF nach der Baubeschreibung des Bayerischen StMI von 03/23
Mind. drei Referenzen von vergleichbaren Fahrzeugen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.