Systems and technical consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289025) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH Номер конкурса: 47289025 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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SAP S/4HANA Brownfield Migration
Referenznummer der Bekanntmachung: 23101106086Der Hamburg Airport setzt seit 1996 SAP R/3 in der nun aktuellen Version SAP ECC 6.0 EHP 8 ein. Im Jahr 2025 soll im Rahmen einer Brownfield Migration das SAP-System auf die 2025 gültige S/4HANA-Version umgestellt werden. Ein Go Live der Brownfield Migration ist für Ende Juni 2025 avisiert. In einem zweiten Projektschritt sollen weitere nachträgliche Prozessoptimierungen stattfinden.
Migration aller SAP Module ohne SAP HCM
Los-Nr.: 1• Analyse des SAP S/4HANA Readiness Checks (Anhang der Ausschreibung) sowie der zum Projekt gültigen SAP S/4HANA Simplification List bezüglich der bestehenden Prozesse in den verwendeten SAP Modulen (FI, EC-CS, EC-PCA, CO, CO-PA, PS, PM, CS, SD, MM, RE-FX und EHSM). Die Analyseergebnisse sind in den folgenden Konzepten für die Umsetzung und das technische Update zu berücksichtigen.
• Definition / Konzeption des technischen Upgrade-Prozesses für die Durchfüh-rung an unseren RZ-Betrieb durch Arvato.
• Definition / Konzeption der notwendigen Hardware / VM Ausstattung an unseren RZ-Betrieb durch Arvato
• Definition / Konzeption der neuen SAP ALM Umgebung als Ablösung des aktuellen SAP Solution Managers für die neuen S/4HANA Systeme.
• Konzeption, Durchführung und Steuerung der S/4HANA Customizing und Migrationsarbeiten nach der technischen Migration (Einspielen Updates / Upgrades / Systemaufsatz) mit Unterstützung durch die Inhouse Berater der AIRSYS.
• Migration des alten Hauptbuches auf das neue Hauptbuch
• Migration SAP EC-CS zu SAP S/4HANA Group Reporting
• Einführung des neuen Geschäftspartners
• Einführung von SAP HCM for S/4HANA im zum Projekt gültigen Release.
• Durchführung von Deltaschulungen für den Fachbereich und den Basis Betrieb
• Hypercare Phase im Juli / August 2025
Verlängerungen sind nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer möglich, sofern die geforderten Leistungen bis zum ersten Vertragsende nicht umgesetzt wurden.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und Ziffer III.1.2 b) entfallen
- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3). Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) (Referenzen).
Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Den Vergabeunterlagen ist ein Bewerbungsbogen beigefügt, welcher auszufüllen und mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen ist.
Migration SAP HCM nach SAP HCM for S/4HANA (H4S4)
Los-Nr.: 2• Analyse des SAP S/4HANA Readiness Checks for SAP HCM for S/4HANA sowie der zum Projekt gültigen SAP S/4HANA Simplification List bezüglich der bestehenden Prozesse in den verwendeten SAP HCM Modulen (PA, PT)). Die Analyseergebnisse sind in den folgenden Konzepten für die Umsetzung und das technische Update zu berücksichtigen.
• Konzeption, Durchführung und Steuerung der S/4HANA Customizing und Migrationsarbeiten nach der technischen Migration (Einspielen Updates / Upgrades / Systemaufsatz) mit Unterstützung durch die Inhouse Berater der AIRSYS.
• Einführung von SAP HCM for S/4HANA im zum Projekt gültigen Release.
• Durchführung von Deltaschulungen für den Fachbereich und den Basis Betrieb
• Hypercare Phase im Juli / August 2025
Verlängerungen sind nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer möglich, sofern die geforderten Leistungen bis zum ersten Vertragsende nicht umgesetzt wurden.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und Ziffer III.1.2 b) entfallen
- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3). Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) (Referenzen).
Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Den Vergabeunterlagen ist ein Bewerbungsbogen beigefügt, welcher auszufüllen und mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen ist.
III.1.1 a) Eigenerklärung zum Nichtvorliege von fakultativen Ausschlussgründen
Der Bewerber erklärt,
aa) dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
ab) dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewer-bers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren bean-tragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfah-rens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
ac) dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewer-bers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortli-cher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäfts-führung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
ad) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen);
- § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
- § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB);
- § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen); (123 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
- § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB);
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB);
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB);
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB);
- Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB);
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder
- die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB;
- (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Ge-richts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist.
Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein (maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge). Eine Kopie ist ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf ZifferII.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Den Vergabeunterlagen ist ein Bewerbungsbogen beigefügt, welcher auszufüllen und mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen ist.
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.