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Astronomical and optical instruments (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289008)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Номер конкурса: 47289008
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023101620231115 14:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
      Mommsenstr. 6
      Dresden
      01069
      Germany
      Telefon: +49 351463-38768
      E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de
      Fax: +49 351463-37102
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18b22df77b6-2b0593559f0dc9f1
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.evergabe.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Forschung und Bildung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Photonendetektoren

        Referenznummer der Bekanntmachung: 125022/23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        38630000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Lieferung (inkl. Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung in

        Nutzung) dreier schneller Photonendetektoren an die Deutsche

        Telekom Professur für Kommunikationsnetze der Technischen

        Universität Dresden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        TU Dresden

        Dt. Telekom Prof. für Kommunikationsnetz

        Georg-Schumann-Straße 9

        01187 Dresden

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung dreier Photonendetektoren (inkl. Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung in Nutzung) entsprechend Leistungsbeschreibung.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 10
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach

        UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).

        Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine

        Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht

        zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte

        zwingend die Vergabeplattform unter Einsatz des

        Bietercockpits.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.

        2) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit. Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens zwei vergleichbare Referenzen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit.

        3) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.

        4) Erklärung(en) zur Eignungsleihe Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.

        5) Erklärung(en) zu Unteraufträgen Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.

        6) Erklärung zum Verbot Zuschlagserteilung an RUS Unternehmen einschl. Lieferkette/Unterauftragnehmer gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

        Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online- Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB

        und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren

        vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des

        Rechnungswertes, der Leistungszeit und des

        Ansprechpartners.

        Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene

        Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende

        Informationen enthalten sein:

        - Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der

        Referenzleistung,

        - eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang

        und Wert und

        der Leistungszeitraum.

        Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für

        Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht.

        2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft

        3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe

        4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen

        5. Erklärung zum Verbot Zuschlagserteilung an RUS

        Unternehmen einschl. Lieferkette/Unterauftragnehmer gemäß

        Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der

        Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des

        Rates vom 8. April 2022.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren

        vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme

        bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes,

        der Leistungszeit.

        Mindestanforderung:

        Gefordert werden mindestens zwei vergleichbare Referenzen in

        den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten

        (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen

        mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit.

        zu 2. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft

        Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem

        Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird

        zu 3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe

        Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem

        Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt

        zu 4. Erklärung(en) zu Unteraufträgen

        Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem

        Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden

        zu 5. Erklärung zum Verbot Zuschlagserteilung an RUS

        Unternehmen einschl. Lieferkette/Unterauftragnehmer gemäß

        Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der

        Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des

        Rates vom 8. April 2022.

        Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung mit dem Angebot

        Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische

        Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und

        des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür

        stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-

        Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de

        zur Verfügung.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-15
      Ortszeit: 14:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-16
      Ortszeit: 09:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach

      UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).

      Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine

      Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht

      zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte

      zwingend die Vergabeplattform unter Einsatz des

      Bietercockpits.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Kontaktstelle(n): 04107
        Telefon: +49 341977-1040
        E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
        Fax: +49 341977-1049
        Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Kontaktstelle(n): 04107
        Telefon: +49 3419773800
        E-Mail: post@lds.sachsen.de
        Fax: +49 3419771049
        Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-16

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