Services incidental to forestry (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47288459) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bayerische Staatsforsten AöR Номер конкурса: 47288459 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Seilunterstützte Holzernte - Geschäftsjahr 2024 (Frühjahr 2024)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023ST000063Seilunterstützte Holzernte an den Forstbetrieben in Oberammergau und Schliersee in 17 Losen - ca. 15.310 fm
243418 - FB Oberammergau
Los-Nr.: 1243418 - FB Oberammergau
243419
Los-Nr.: 2243419
243420
Los-Nr.: 3243420
243421
Los-Nr.: 4243421
243422
Los-Nr.: 5243422
243423
Los-Nr.: 6243423
244228 - FB Schliersee
Los-Nr.: 7244228 - FB Schliersee
244229
Los-Nr.: 8244229
244230
Los-Nr.: 9244230
244231
Los-Nr.: 10244231
244232
Los-Nr.: 11244232
244233
Los-Nr.: 12244233
244234
Los-Nr.: 13244234
244235
Los-Nr.: 14244235
244236
Los-Nr.: 15244236
244237
Los-Nr.: 16244237
244238
Los-Nr.: 17244238
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind