Services incidental to forestry (Германия - Тендер #47288459) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bayerische Staatsforsten AöR Номер конкурса: 47288459 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Seilunterstützte Holzernte - Geschäftsjahr 2024 (Frühjahr 2024)
Reference number: 2023ST000063Seilunterstützte Holzernte an den Forstbetrieben in Oberammergau und Schliersee in 17 Losen - ca. 15.310 fm
243418 - FB Oberammergau
Lot No: 1243418 - FB Oberammergau
243419
Lot No: 2243419
243420
Lot No: 3243420
243421
Lot No: 4243421
243422
Lot No: 5243422
243423
Lot No: 6243423
244228 - FB Schliersee
Lot No: 7244228 - FB Schliersee
244229
Lot No: 8244229
244230
Lot No: 9244230
244231
Lot No: 10244231
244232
Lot No: 11244232
244233
Lot No: 12244233
244234
Lot No: 13244234
244235
Lot No: 14244235
244236
Lot No: 15244236
244237
Lot No: 16244237
244238
Lot No: 17244238
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind