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Clinical information system (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47287554)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Vulpius Klinik GmbH
Номер конкурса: 47287554
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023101620231116 12:00OtherContract noticeSuppliesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Vulpius Klinik GmbH
      Vulpiusstraße 29
      Bad Rappenau
      74906
      Germany
      E-Mail: jza@onevision-healthcare.com
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8bf5ad05-08df-4aad-b131-bad072933389
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8bf5ad05-08df-4aad-b131-bad072933389

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Privater Auftraggeber mit öffentl. Fördermitteln
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Klinisches Arbeitsplatzsystem Ausbaustufe 2

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005417
      2. CPV-Code Hauptteil:
        48814400
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Klinisches Arbeitsplatzsystem Ausbaustufe 2

        Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von drei Erweiterungen des bestehenden klinischen Arbeitsplatzsystems. Die Beschaffung erfolgt daher in drei Losen.

        Im Los 1 werden Erweiterungen aus den Bereichen digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (hier digitale Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen) im Sinne von Fördertatbestand 3 KHZG-Förderrichtlinie („KHZG FTB03“) beschafft.

        Im Los 2 wird ein digitales Medikationsmanagement im Sinne von Fördertatbestand 5 KHZG-Förderrichtlinie („KHZG FTB05“) beschafft.

        Im Los 3 wird die bestehende digitale Leistungsanforderung im Sinne von Fördertatbestand 6 KHZG-Förderrichtlinie („KHZG FTB06“), insbesondere für die Leistungsstelle OP, erheblich erweitert.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        01 KHZG FTB03 Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        48814400
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Im Los 1 werden Erweiterungen aus den Bereichen digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (hier digitale Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen) im Sinne von Fördertatbestand 3 KHZG-Förderrichtlinie („KHZG FTB03“) beschafft.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-01
        Ende: 2024-10-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        02 KHZG FTB05 Medikation

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        48814400
      16. Erfüllungsort:
      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Im Los 2 wird ein digitales Medikationsmanagement im Sinne von Fördertatbestand 5 KHZG-Förderrichtlinie („KHZG FTB05“) beschafft.

      18. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-01
        Ende: 2024-10-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        03 KHZG FTB06 Elektronische Leistungsanforderung

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        48814400
      29. Erfüllungsort:
      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Im Los 3 wird die bestehende digitale Leistungsanforderung im Sinne von Fördertatbestand 6 KHZG-Förderrichtlinie („KHZG FTB06“), insbesondere für die Leistungsstelle OP, erheblich erweitert.

      31. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-01
        Ende: 2024-10-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        In Ziffer 6 Handelsregisterauszug der Eigenerklärung (Formular TNW 2) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem eignungsleihenden Unternehmen Angaben zum Handelsregister zu machen.

        Zudem haben die Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsleihende Unternehmen als Anlage zur Eigenerklärung (Formular TNW 2) einen Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen.

        Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        A) Unternehmensumsatz

        In Ziffer 7 Unternehmensumsatz der Eigenerklärung (Formular TNW 2) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmensumsatz zu machen.

        Es ist der Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich klinischer Arbeitsplatzsysteme netto anzugeben.

        Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz im Bereich klinischer Arbeitsplatzsysteme in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 2.000.000,00 netto betrug. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).

        B) Erklärung zur Haftpflichtversicherung

        Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung ist einmalig abzugeben vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in Ziffer 8 Erklärung zur Haftpflichtversicherung der Eigenerklärung (Formular TNW 2).

        Die Bewerber erklären darin das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Sachschäden in Höhe von EUR 3.000.000 je Schadensfall, für Personenschäden in Höhe von EUR 3.000.000 je Schadensfall und für Vermögensschäden in Höhe von EUR 3.000.000 je Schadensfall. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern.

        Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Geforderter Mindeststandard zu A) Unternehmensumsatz:

        Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz im Bereich klinischer Arbeitsplatzsysteme in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 2.000.000,00 netto betrug. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).

        Geforderter Mindeststandard zu B) Erklärung zur Haftpflichtversicherung:

        Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        In Ziffer 9 Mitarbeiter der Eigenerklärung (Formular TNW 2) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zu Mitarbeitern zu machen.

        Mindeststandards im Hinblick auf Mitarbeiter

        Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn

        - die Anzahl an Softwareentwicklern in Vollzeitäquivalenten bezogen auf das geforderte Softwaresystem / Los mindestens 10 beträgt;

        - die Anzahl an Implementierungsmitarbeitern in Vollzeitäquivalenten bezogen auf das geforderte Softwaresystem / Los, die seit mindestens 2 Jahren entsprechende Systeme in Betrieb nehmen, Stammdatenschulungen durchführen, produktspezifische Anforderungen mit den Kunden auf Grundlage des Lastenhefts vereinbaren, Module konfigurieren sowie Datenmigrationen vorbereiten und überwachen und die Aufnahme des Echtbetriebs begleiten, mindestens 6 beträgt;

        - die Anzahl an Projektleitern, die in den letzten 5 Jahren mindestens zwei Projekte in Krankenhäusern mit mindestens 100 Betten im Umfeld klinisches Arbeitsplatzsystem / Los geleitet haben, mindestens 3 beträgt.

        Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften die kumulierte Beschäftigtenzahl. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards im Hinblick auf Mitarbeiter bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.

        In Ziffer 10 Referenzen der Eigenerklärung (Formular TNW 2) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sowie zum Zwecke der Eignungswertung Angaben zu Referenzen pro beantragtem Los zu machen.

        Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anhand von mindestens drei Referenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Erweiterung eines klinische Arbeitsplatz-Systems unter Berücksichtigung der nachfolgend benannten Mindeststandards nachzuweisen. Die einzureichenden Referenzen dienen dabei sowohl der Eignungsprüfung als auch der Eignungswertung.

        Für Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und nicht aus einem anderen Grund aus der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ausgeschieden sind, erfolgt die Eignungswertung der eingereichten Referenzen anhand der in Ziffer II.2.9 der EU-Bekanntmachung sowie in Ziffer 8.4.6 Begrenzung der Anzahl der Bewerber dieses Informationsschreibens bekanntgemachten Eignungskriterien.

        a) Mindeststandards für jede einzelne Referenz

        - Das Referenzprojekt betrifft die Erweiterung eines klinischen Arbeitsplatz-Systems um die Funktionalität des jeweiligen Loses;

        - Das Referenzprojekt ist abgenommen;

        - Das Referenzprojekt betrifft eine Einrichtung mit mindestens 100 Betten in Deutschland;

        - Die Abnahme des Referenzprojektes erfolgte nach dem 1. Januar 2020.

        Werden die Mindeststandards für jede einzelne Referenz von einer vorgelegten Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht berücksichtigt (vgl. Ziffer 8.4.6 Begrenzung der Anzahl der Bewerber).

        b) Mindeststand für die insgesamt eingereichten Referenzen

        - Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen vorweisen, die sämtliche unter a) genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz erfüllen.

        - Pro Los müssen mindestens zwei Referenzen mit dem klinischen Arbeitsplatzsystem Mesalvo ClinicCentre eingereicht werden.

        Teilnahmeanträge, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

        Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzprojekten zu machen:

        - Projektbezeichnung;

        - Angabe des Unternehmens, das die Leistungen im Referenzprojekt erbracht hat;

        - Auftraggeber des referenzierten Projektes;

        - Ansprechpartner beim Auftraggeber des referenzierten Projekts mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;

        - Allgemeine Projektbeschreibung;

        - Angabe, ob das Referenzprojekt die Erweiterung eines klinische Arbeitsplatz-Systems um die Funktionalität des Los betrifft;

        - Angabe, ob das Referenzprojekt abgenommen ist;

        - Angabe, ob das Referenzprojekt eine Einrichtung mit mindestens 400 Betten betrifft und sich auf mindestens 2 Standorte in Deutschland mit jeweils mindestens 4 Fachabteilungen bezog;

        - Angabe des Zeitpunkts der Abnahme des Referenzprojektes;

        - Los 1: Angabe, ob im Rahmen des Referenzprojektes sämtliche zwingend einzuhaltenden funktionalen Anforderungen („Muss-Kriterien“) einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3) aus Ziffer 4.3.3.1 Digitale Dokumentation und aus Ziffer 4.3.3.2 Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen KHZG-Förderrichtlinie umgesetzt wurden;

        - Los 2: Angabe, ob im Rahmen des Referenzprojektes sämtliche zwingend einzuhaltenden funktionalen Anforderungen („Muss-Kriterien“) eines digitalen Medikationsmanagements (Fördertatbestand 5) aus Ziffer 4.3.5 KHZG-Förderrichtlinie umgesetzt wurden;

        - Los 3: Angabe, ob im Rahmen des Referenzprojektes sämtliche zwingend einzuhaltenden funktionalen Anforderungen („Muss-Kriterien“) einer digitalen Leistungsanforderung (Fördertatbestand 6) aus Ziffer 4.3.6 KHZG-Förderrichtlinie umgesetzt wurden;

        Folgende weitere Angaben können zu den Referenzprojekten gemacht werden, um die Vergabe von Bewertungspunkten zu ermöglichen:

        - Angabe, ob im Rahmen des Referenzprojektes Windows HyperV für die Virtualisierung verwendet wird;

        - Angabe des klinischen Arbeitsplatzsystems (Hersteller, Produktname)

        Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und/oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.

        Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben einmalig eine Unternehmenspräsentation vorzulegen. Das Dokument ist von den Bewerbern selbst zu erstellen; es wird hierzu kein Formblatt bereitgestellt. Es soll nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen.

        Aus der Unternehmenspräsentation sollen mindestens die zeitliche Entwicklung der Unternehmung, die Produkte / Dienstleistungen, die Mitarbeiteranzahl und der Standorte der Bewerber bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hervorgehen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-16
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-11-30
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      A. Weitere einzureichende Unterlagen und abzugebende Erklärungen

      - Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist einmalig vorzulegen vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft (TNW Formblatt 1).

      - Die Erklärung zur Eignungsleihe ist einmalig abzugeben vom Bieter bzw. der Bewerbergemeinschaft in Ziffer 1 Erklärung zur Eignungsleihe der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2). Bei Bewerbergemeinschaften soll die Erklärung durch das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfolgen. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er in Ziffer 1 Erklärung zur Eignungsleihe der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2) angeben, ob und im Hinblick auf welche Eignungsanforderung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und / oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) er die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt.

      - Die Verpflichtungserklärung eignungsleihendes Unternehmen soll einmalig abgegeben werden von jedem eignungsleihenden Unternehmen in Ziffer 2 Verpflichtungserklärung eignungsleihendes Unternehmen der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2).

      - Die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung ist einmalig abzugeben von jedem eignungsleihenden Unternehmen in Ziffer 3 Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2), sofern die Eignungsleihe zum Zwecke des Nachweises der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen soll.

      - Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist einmalig abzugeben vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem eignungsleihenden Unternehmen in Ziffer 4 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2).

      - Die Erklärung zu Russlandsanktionen ist einmalig abzugeben vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in Ziffer 5 Erklärung zu Russlandsanktionen der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2).

      - Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben einmalig eine Unternehmenspräsentation vorzulegen. Das Dokument ist von den Bewerbern selbst zu erstellen; es wird hierzu kein Formblatt bereitgestellt. Es soll nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen.

      B. Eignungsleihe

      Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und / oder ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Maßgabe von § 47 VgV auf eignungsleihende Unternehmen stützen.

      Bewerber haben hierzu in Ziffer 1 Erklärung zur Eignungsleihe der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2) zu erklären, dass sie die Kapazitäten eines eignungsleihenden Unternehmens in Anspruch nehmen wollen. Sie haben zudem anzugeben, ob sie die Kapazitäten des eignungsleihenden Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und / oder im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen.

      Für eine Eignungsleihe müssen Bewerber zudem nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann durch Vorlage der Erklärung des eignungsleihenden Unternehmens aus Ziffer 2 Verpflichtungserklärung eignungsleihendes Unternehmen der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2) erfolgen. Jedes eignungsleihende Unternehmen soll diese Erklärung daher einmalig abgeben. Sofern die Verpflichtungserklärung von einem eignungsleihenden Unternehmen nicht abgegeben wird, ist vom Bewerber auf sonstige Weise im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel eines benannten eignungsleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen werden. Wird vom Bewerber im Hinblick auf ein eignungsleihendes Unternehmen nicht nachgewiesen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, bleiben die Kapazitäten dieses eignungsleihenden Unternehmens im Rahmen der Eignungsprüfung und der Eignungswertung unberücksichtigt.

      Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur in Anspruch nehmen, wenn diese anderen Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bewerber haben daher in Ziffer 1 Erklärung zur Eignungsleihe der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2) zu erklären, welche Leistungen im Rahmen der Auftragsausführung durch das eignungsleihende Unternehmen erbracht werden. Werden die Leistungen, für die diese Kapazitäten vom Bewerber in Anspruch genommen werden, nicht vom eignungsleihenden Unternehmen erbracht, bleiben die Kapazitäten dieses eignungsleihenden Unternehmens im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsprüfung und der Eignungswertung unberücksichtigt.

      Ein Bewerber kann ferner die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur in Anspruch nehmen, wenn der Bewerber und das eignungsleihende Unternehmen für die Auftragsausführung gesamtschuldnerisch haften. Hierzu ist vom eignungsleihenden Unternehmen, welches für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bewerber in Anspruch genommen werden soll, die Erklärung aus Ziffer 3 Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2) abzugeben. Wird eine gesamtschuldnerische Haftung von einem eignungsleihenden Unternehmen, dessen Kapazitäten im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, nicht erklärt, so werden die Kapazitäten dieses Unternehmens im Rahmen der Eignungsprüfung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt.

      Die Auftraggeberinnen werden im Rahmen der Eignungsprüfung und Eignungswertung überprüfen, ob eignungsleihenden Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu haben eignungsleihende Unternehmen die Eigenerklärung (TNW Formblatt 2) einzureichen und dort für die Eignungskriterien, für die ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, die geforderten Erklärungen und / oder Angaben zu machen und etwaige weitere geforderte Nachweise vorzulegen. Zudem haben eignungsleihende Unternehmen die Erklärung nach Ziffer 4 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der Eigenerklärung (TNW Formblatt 2) abzugeben.

      Sofern bei einem eignungsleihenden Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt oder das Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium, für das es benannt wurde, nicht erfüllt, werden die Auftraggeberinnen dem Bewerber gemäß § 47 Abs. 2 Satz 3 VgV vorschreiben, das Unternehmen zu ersetzen. Sofern ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, werden die Auftraggeberinnen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Bewerber das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens werden die Auftraggeberinnen den Bewerbern eine Frist setzen.

      Im Übrigen ist der Austausch eines einmal benannten anderen Unternehmens zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich unzulässig.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 7219268730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        „§ 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        Der Auftraggeber geht davon aus, dass er kein Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB darstellt, insbesondere kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Das Vergabeverfahren wird nur aus fördermittelrechtlichen Gründen nach den Vorschriften des GWB und des VgV durchgeführt.

        Der Auftraggeber geht daher ferner davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer nicht statthaft ist.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        „§ 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        Der Auftraggeber geht davon aus, dass er kein Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB darstellt, insbesondere kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Das Vergabeverfahren wird nur aus fördermittelrechtlichen Gründen nach den Vorschriften des GWB und des VgV durchgeführt.

        Der Auftraggeber geht daher ferner davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer nicht statthaft ist.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-16

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