Electricity (Германия - Тендер #47286956) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Marktgemeinde Eichendorf, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Номер конкурса: 47286956 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stromausschreibung der Marktgemeinde Eichendorf
Reference number: 2023VT000010Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Marktgemeinde Eichendorf;
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025
Liefermenge: ca. 1.147.939 kWh/Jahr.
Los Marktgemeinde Eichendorf 2024/2025
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Marktgemeinde Eichendorf;
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025;
Liefermenge: ca. 1.147.939 kWh/Jahr.
Los Marktgemeinde Eichendorf 2024/2025
Das Vergabeverfahren der Marktgemeinde Eichendorf 2023VT000010 wird aufgrund von Unwirtschaftlichkeit nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).