Non-hazardous refuse and waste treatment and disposal services (Германия - Тендер #47286781) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, Einkauf Номер конкурса: 47286781 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2024
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von Klärschlamm zur Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen einschließlich der Gestellung von Maschinen, Personal und Hilfsmitteln soweit diese für die Umsetzung der o. g. Aufgaben benötigt werden.
Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2024
Lot No: 1Lennestadt
Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von ca. 1750 MgTM Klärschlamm aus dem Schlammplatz mit anschließendem Transport zur WFA E.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2024
Lot No: 2Balve und Meinerzhagen
Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von ca. 500 MgTM Klärschlamm aus den Schlammplätzen und Schönungsteichen mit anschließendem Transport zur WFA E.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB;
Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen;
2. Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben.
3. Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oderVermögensschäden;
4. Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis bzw. eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, einschließlich einer auf den Einsammlungs- und Beförderungsvorgang bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung beizufügen. Die Deckungssumme muss mindestens 50 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden mindestens 8 Mio. EUR je geschädigter Person und Schadensereignis, betragen. In den Versicherungsschutz sind auch Be- und Entladevorgänge sowie die Benutzung von Anhängern einzubeziehen;
5. Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
6. Mindestens ein Referenzkunde ist mit Angabe innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen aufzuführen;
7. Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG 8) Eine Aufstellung des firmeneigenen Fuhrparks des Bieters für den Transportauftrag bzw. der vorgesehenen Unterauftragnehmer ist dem Angebot als Anlage beizufügen;
9. Eine Aufstellung des firmeneigenen Maschinenparks des Bieters bzw. Unterauftragnehmers ist dem Angebot beizufügen;
10. Der Auftragnehmer hat dem Angebot eine Kopie der Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG oder oder alternativ eine Transportgenehmigung zum Einsammeln und Befördern von Abfällen (gem. § 49 Abs. 1 und § 50 Abs. 2 KrW-/AbfG) beizulegen.
Der Ruhrverband ist verpflichtet, bei Aufträgen über 30 000 EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen Wettbewerbsregisterauszug einzuholen. Die hierzu erforderlichen Angaben sind an entsprechender Stelle in den Vergabeunterlagen einzutragen.
Gem. § 55 VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.