Computer equipment and supplies (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47143810) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Emsland Номер конкурса: 47143810 Дата публикации: 16-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erweiterung der VDI-Infrastruktur des Landkreis Emsland 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: Erweiterung VDI LKE 2023Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren zur Erweiterung der VDI-Infrastruktur für den Landkreis Emsland 2023
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Emsland hat in den letzten drei Jahren auf Basis seiner grundsätzlichen
Digitalisierungs-Strategie eine VDI-Infrastruktur etabliert.
Auf Basis der VDI-Infrastruktur wurden in Wesentlichen folgende Leistungen realisiert:
• Home-Office und
• Mobilisierung von Arbeitsplätzen
• Flexible Verteilung der Arbeitsplätze innerhalb der Verwaltungsorganisation
Die Infrastruktur wurde in 2022 um weitere 500 Teilnehmer erweitert, so dass aktuell ca. 1.000
Teilnehmer bedient werden können.
Nunmehr soll die VDI-Infrastruktur um weitere Hard- und Softwarekomponenten erweitert
werden. Die Erweiterung ist zwingend mit den gleichen Soft- und Hardwarekomponenten
durchzuführen.
Gemäß Eignungskriterien "B1 LKE VDI_E Eignungskriterien"
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.