Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages (Германия - Тендер #47143625) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission Номер конкурса: 47143625 Дата публикации: 16-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung von PC- und Notebookarbeitsplätzen
Reference number: 10/18/23/056Beschaffungund Aufstellung von PC- und Notebookarbeitsplätzen in 11 Losen
Notebook-Arbeitsplätze - E5513 (L1)
Lot No: 1Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Notebook-Arbeitsplätze - E5512 (L1)
Notebook-Arbeitsplätze - E5513 (L2)
Lot No: 2Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Notebook-Arbeitsplätze - E5512 (L2)
Notebook-Arbeitsplätze - E5513 (L3)
Lot No: 3Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Notebook-Arbeitsplätze - E5512 (L3)
Notebook-Arbeitsplätze - U7413
Lot No: 4Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Notebook-Arbeitsplätze - U7413
Notebook-Arbeitsplätze - U9313X
Lot No: 5Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Notebook-Arbeitsplätze - U9313X
PC-Arbeitsplätze - G9013 (AT1)
Lot No: 6Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
PC-Arbeitsplätze - G9013 (AT1)
PC-Arbeitsplätze - G9013 (AT6 CAD)
Lot No: 7Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
PC-Arbeitsplätze - G9013 (AT6 CAD)
Tablet-Arbeitsplätze
Lot No: 8Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Tablet-Arbeitsplätze
Notebook-Arbeitsplätze, diverse (Projekt Z23E)
Lot No: 9Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Notebook-Arbeitsplätze, diverse (Projekt Z23E)
Monitore (Projekt Z23H)
Lot No: 10Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Monitore (Projekt Z23H)
PC-Arbeitsplätze - G9013 (Projekt Z23G )
Lot No: 11Stadtverwaltung Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
PC-Arbeitsplätze - G9013 (Projekt Z23G )
Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; dass Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister).
Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden. Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Weiteres siehe Punkte III 1.2) und III 1.3)
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
-Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Weiteres siehe Punkte III 1.1) und III 1.3)
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
- bestätigte Eigenerklärung Fujitsu Channel Partner (Hiermit erklärt der Bieter Fujitsu Channel Partner zu sein. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Zertifikat bzw. Nachweis zum "Fujitsu Channel Partner" vorzulegen.)
Sollten Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden, ist ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 235) mit Angebot vorzulegen.Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind dann weiter eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Eigenerklärung zur Eignung" sowie "Eigenerklärung_Russland-Sanktionen_Vertragspartner" der Nachunternehmer vorzulegen.
Weiteres siehe Punkte III 1.1) und III 1.2)
entfällt
entfällt
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landesdirektion Sachsen