Electricity (Германия - Тендер #47143621) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH Номер конкурса: 47143621 Дата публикации: 16-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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5.1 Bündelausschreibung Strom 2024-2025
Reference number: 231591Lieferung von Strom an Kommunen, deren rechtlich unselbständige und selbständige Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Rheinland-Pfalz.
Sondervertrags-Abnahmestellen
Ca. 63 Abnahmestellen mit ca. 11.771 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen Eifelkreis Bitburg-Prüm
Ca. 14 Abnahmestellen mit ca. 1.407 MWh/Jahr
Tarif-Abnahmestellen
Ca. 193 Abnahmestellen mit ca. 1.148 MWh/Jahr
Wärmestrom-Abnahmestellen
Ca. 28 Abnahmestellen mit ca. 169 MWh/Jahr
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Ca. 66 Abnahmestellen mit ca. 3.731 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Regierungsbezirke Koblenz und Rheinhessen-Pfalz
Ca. 105 Abnahmestellen mit ca. 13.140 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Regierungsbezirk Trier
Ca. 104 Abnahmestellen mit ca. 13.413 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Eifelkreis Bitburg-Prüm
Ca. 22 Abnahmestellen mit ca. 2.943 MWh/Jahr
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ca. 732 Abnahmestellen mit ca. 5.011 MWh/Jahr
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ca. 37 Abnahmestellen mit ca. 318 MWh/Jahr
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ca. 471 Abnahmestellen mit ca. 3.759 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Ca. 119 Abnahmestellen mit ca. 19.867 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Eifelkreis Bitburg-Prüm
Ca. 6 Abnahmestellen mit ca. 643 MWh/Jahr
Tarif-, Wärmestrom- und Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Ca. 274 Abnahmestellen mit ca. 1.864 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen
Lot No: 2Sondervertrags-Abnahmestellen Eifelkreis Bitburg-Prüm
Tarif-Abnahmestellen
Lot No: 4Wärmestrom-Abnahmestellen
Lot No: 5Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Lot No: 6Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Regierungsbezirke Koblenz und Rheinhessen-Pfalz
Lot No: 7Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Regierungsbezirk Trier
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Eifelkreis Bitburg-Prüm
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Lot No: 10Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Lot No: 11Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Lot No: 12Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Eifelkreis Bitburg-Prüm
Tarif-, Wärmestrom- und Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.