Tiling work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47070748) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GRWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Rosenheim mbH Номер конкурса: 47070748 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Wohnanlage "Wohnen an der Kaltenmühle"" - Fliesen- und Natursteinarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 344-352-01Neubau Wohnanlage "Wohnen an der Kaltenmühle" - Fliesen- und Natursteinarbeiten
Gegenstand der Arbeiten ist die Lieferung und Montage von 1400m² Wandfliesen- und 1700m²Bodenfliesen in Dünnbettverfahren.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
WadK_Neubau Wohnanlage an der Kaltenmühle - Fliesen- und Natursteinarbeiten:
Gegenstand der Arbeiten ist die Lieferung und Montage von 1400m² Wandfliesen- und 1700m²Bodenfliesen in Dünnbettverfahren.
MASSNAHMENBEZOGENE BAUBESCHREIBUNG:
Die Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Rosenheim GRWS wird
an der Miesbacher Straße/Happinger Straße in Rosenheim im neuen Wohnquartier "An der Kaltenmühle" 6 Mehrfamilienhäuser mit barrierefreien Mietwohnungen und
zwei Tiefgaragen errichten.
Im urbanen Mischgebiet MU 4 gruppieren sich 5 Mehrfamilienhäuser um einen
Innenhof, unter dem die gemeinsame Tiefgarage liegt; MU 5 mit Haus 1 liegt schräg
gegenüber auf der anderen Seite der Erschließungsstraße mit eigener Tiefgarage.
Die Wohnungen in den von Verkehrslärm stark belasteten Häuser 4 und 2 werden
mit Laubengängen erschlossen. Es werden hier 2- und 3-Zimmer-Wohnungen
unterschiedlicher Größe angeboten, alle Aufenthaltsräume sind zur lärmabgewandten Seite, zum grünen Innenhof hin orientiert.
Haus 6, 8, 10 sind als Zweispänner und Dreispänner organisiert und durch
zurückgesetzte dreigeschossige Verbindungsbauten gut gegliedert. Hier sind
größtenteils Familienwohnungen mit 3-4 Zimmern vorgesehen.
Haus 1 stellt zusammen mit dem bestehenden, organisch geformten Bürgerhaus
Happing den Auftakt zum neuen Wohnquartier dar. Die Architektursprache ist
aufgrund der Nachbarschaft zum Bürgerhaus und wegen des trapezförmigen
Grundstückszuschnitts weniger streng. Haus 1 enthält frei finanzierte Wohnungen
mit 2,3, 4 und 5 Zimmern unterschiedlicher Größe. Das Dachgeschoss ist 2 m
zurückgesetzt, für die Wohnungen im obersten Geschoß gibt es deshalb begehbare Dachterrassen.
Insgesamt entstehen 106 neue Wohnungen unterschiedlicher Größe als 1-, 2-, 3-, 4-
und 5-Zimmerwohnungen zwischen 39 m² und 134 m² Wohnfläche.
Alle Wohnungen sind barrierefrei organisiert und erschlossen.
Haus 4, 6 und 8 enthalten 63 EOF geförderte Wohnungen, die Wohnungsgrößen
entsprechen den Förderrichtlinien.
Haus 2, 10 und 1 enthalten 43 frei finanzierte Wohnungen.
Die Gebäude sind als 4-geschossige Massivbauten mit begrünten Flachdächern
geplant und werden vollständig unterkellert.
In den Tiefgaragen entstehen insgesamt 98 Kfz-Stellplätzen für die Mieter der
Wohnungen. Aus den Tiefgaragen gelangt man über die Schleusen und
Treppenhäuser barrierefrei zu allen Wohnungen.
Über die Tiefgaragen gelangt man zu den Fahrradräumen mit Stellplätzen für
insgesamt 250 Fahrräder.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eine nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A.
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Wir verweisen auf die Verdingungsunterlagen (FB 211EU, 216)
PQ oder Eigenerklärung gem. FB 124, Nachweis Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen;
Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, § 6a EU Nr. 2 lt. a) VOB/A.
Weitere Eignungskriterien gemäß Verdingungsunterlagen (FB 211EU, 216, WBVBs).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Berufshaftpflichtversicherung siehe WBVBs
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124, Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3 i) VOB/A. Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6b EU VOB/A. Weitere Eignungskriterien gemäß Verdingungsunterlagen (FB 211EU, 216).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:siehe Punkt 13.0 der WBVBs
Bieter und Ihre Bevollmächtigten dürfen nach den Vorschriften der VOB/EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein. Die Öffnung der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).