Railway construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47070741) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 47070741 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2023/S 198-617154
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Südkreuz (a) – Blankenfelde (Dresdner Bahn) Vergabepaket 10 - SÜ Buckower Chaussee
Berlin, Buckower Chaussee
Neubau der Straßenüberführung über die Buckower Chaussee sowie der Erschließungsstraßen, Neubau von Treppen- und Rampenanlagen zur Erschließung der Bahnsteige, Anpassungen am bestehenden Haltepunkt Buckower Chaussee, Rückbau des bestehenden Bahnüberganges, Bauliche Maßnahmen zur bauzeitlichen barrierefreien Anbindung der beiden Außenbahnsteige, bauliche Maßnahmen im Rahmen des bauzeitigen Verkehrskonzeptes, Neubau und Anpassung von Entwässerungsanlagen, Kabeltiefbauarbeiten, Kabelarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Südkreuz (a) – Blankenfelde (Dresdner Bahn) Vergabepaket 10 - SÜ Buckower Chaussee
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin, Buckower Chaussee
Neubau der Straßenüberführung über die Buckower Chaussee sowie der Erschließungsstraßen, Neubau von Treppen- und Rampenanlagen zur Erschließung der Bahnsteige, Anpassungen am bestehenden Haltepunkt Buckower Chaussee, Rückbau des bestehenden Bahnüberganges, Bauliche Maßnahmen zur bauzeitlichen barrierefreien Anbindung der beiden Außenbahnsteige, bauliche Maßnahmen im Rahmen des bauzeitigen Verkehrskonzeptes, Neubau und Anpassung von Entwässerungsanlagen, Kabeltiefbauarbeiten, Kabelarbeiten
VAE 008_LV2: Blindenleitsystem SÜ Buckower Chaussee
Gemäß den Vertragsunterlagen ist durch den AN ein Blindenleitsystem auf der SÜ Buckower Chaussee herzustellen. Die konkrete bauliche Ausbildung wurde in Abstimmung mit dem Senat nun festgelegt. Dies führt zu Änderungen im Aufbau der Kappe der SÜ und Mehraufwendungen zur Anpassung der Ausführungsplanung. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben. Durch Wechsel des AN entsteht erheblich erhöhter Koordinierungsaufwand sowie zeitintensive
Neuvergabe und Einarbeitung zweiter AN.