Accommodation, building and window cleaning services (Германия - Тендер #47070600) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) Номер конкурса: 47070600 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Glas- und Rahmenreinigung für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Glas- und Rahmenreinigung für 16 Liegenschaften in Schleswig-Holstein, aufgeteilt auf sechs Lose, mit einer Gesamtreinigungsfläche von 32.829,2 m².
Flensburg
Lot No: 1Glas- und Rahmenreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 9.569,24 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Rendsburg
Lot No: 2Rendsburg
Glas- und Rahmenreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 5.615,20 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Neumünster
Lot No: 3Glas- und Rahmenreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 1.020,60 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Kiel
Lot No: 4Glas- und Rahmenreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 3.229,28 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Bad Seegeberg / Leezen /Bargteheide
Lot No: 5Bad Seegeberg und Leezen = Kreis Segeberg
Bargteheide = Kreis Stormarn
Glas- und Rahmenreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 12.227,84 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Pinneberg
Lot No: 6Pinneberg
Glas- und Rahmenreinigung für zwei Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 1.167,04 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
1. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Glas- und Rahmenreinigung), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2020-2022).
3. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4. Erklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020 – 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen (bezogen auf die m²-Zahl der von Ihnen eingereichten Angebote), auf dem Gebiet der Glas- und Rahmenreinigung, unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Herr Jan Joachim