Other community, social and personal services (Германия - Тендер #47070135) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission Номер конкурса: 47070135 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Fundtieren und Verwahrtieren
Reference number: 10/33/23/002Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Fundtieren und Verwahrtieren
Stadt Chemnitz
siehe Vergabeunterlagen
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Fundtieren und Verwahrtieren
Vertragslaufzeit: 01.01.2024-31.12.2027
- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; dass Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister).
- Eigenerklärung zu Russland Snaktionen
- Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 TierschG
- eine Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Hunden (§ 5 des sächs. GefHundG)
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden. Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
siehe III.1.1) und III.1.3)
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung
des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
- Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 TierschG
-eine Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Hunden (§ 5 des sächs. GefHundG)
entfällt
entfällt
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landesdirektion Sachsen