Road-sweeping vehicles (Германия - Тендер #47070130) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Ahlen Номер конкурса: 47070130 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Lieferung 5m3 Kompaktkehrmaschine
Reference number: 2023-0169Lieferung 1x 2-Achs 5m3 Kompaktkehrmaschine
Ahlener Umweltbetriebe Ostberg 4 59229 Ahlen
Lieferung von 1x 2 Achs 5m3 Kompaktkehrmaschine 11t - 12t Klasse
1. Eigenerklärung des Bieters / Bewerbers, dass keine Ausschlussgründen gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (Formular 521 EU)
2. Wird die Leistung von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) einzureichen.
Die Angaben zu vorstehender Ziffer 1 sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
1. Eigenerklärung, dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe)
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Erklärung, für welche Teile des Auftrags sich der Bieter evtl. Dritter bedient (Formular 532 EU)
4. Wird die Leistung von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte zu den vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
1. Erklärung, für welche Teile des Auftrags sich der Bieter evtl. Dritter bedient (Formular 532 EU)
2. Referenzen: Eigenerklärung des Bieters über Referenzen zu Projekten mit einer vergleichbaren Planungsanforderung und mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Projektes, Anschrift, Auftraggeber (Straße, PLZ, Ort, Land), Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Anschrift, Stand des Projektes.
- Bewerbungs- und Vergabebedingungen (511 EU)
- Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen (512 EU)
- Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
Ahlen
Information about authorised persons and opening procedure:Elektronische Angebotsabgabe.
Bietende bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Elektronische Angebotsabgabe.
Bietende bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.