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Industrial machinery (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47069005)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Koblenz
Номер конкурса: 47069005
Дата публикации: 13-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023101020231115 09:30Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Koblenz
      Willi-Hörter-Platz 1
      Koblenz
      56068
      Germany
      Telefon: +49 261-1290
      E-Mail: angebote.zvs@stadt.koblenz.de
      Fax: +49 261-1291010
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY4LX/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY4LX

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Stadttheater Koblenz_Interimsspielstätte_Heizung und Lüftung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-65-3209-eo
      2. CPV-Code Hauptteil:
        42000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Heizung und Lüftung für die Interimsspielsätte des Stadttheaters Koblenz am Standort Festungspark Ehrenbreitstein, Koblenz

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45331000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Interimsspielstätte Festungspark Ehrenbreitstein 56077 Koblenz

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das Theater Koblenz führt seit einigen Jahren erfolgreiche Sanierungsmaßnahmen, hauptsächlich in den

        Spielzeitpausen durch. Zur Spielzeit 2024/2025 wird eine große Sanierungsmaßnahme erfolgen, bei dem

        parallel kein Spielbetrieb im Großen Haus mehr möglich ist. Zur Aufrechterhaltung des Kulturprogramms der Stadt Koblenz wird für den Zeitraum von einem Jahr eine Interimsspielstätte auf der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz errichtet. Die Grünfläche, auf der die Interimsspielstätte errichtet wird, liegt innerhalb der vom Eigenbetrieb Grünflächenamt der Stadt Koblenz verwalteten Fläche auf Höhe der Aussichtsplattform "Koblenzer Kanten - Aussichtsplattform Rhein-Mosel-Blick". Die hierfür erforderlichen Heizungs- und Lüftungsarbeiten sollen gemäß dem LV ausgeführt werden.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-06-01
        Ende: 2024-08-02
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

        - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

        Rechtsform Bietergemeinschaft:

        Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

        Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der

        Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.

        - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

        - Eigenerklärung EU_Verordnung

        Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

        - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.

        Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.

        Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

        o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.

        o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal

        o Gewerbeanmeldung

        o Handelsregisterauszug

        o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer

        o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

        o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

        o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)

        o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:

        Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot

        eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.

        Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung

        herangezogene Preis

        a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem

        Abschlag von 15 v. H.,

        b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.

        berücksichtigt.

        Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die

        bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist

        der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.

        Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

        Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich

        gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der

        Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der

        beruflichen Erstausbildung beteiligt.

        Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine

        Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem

        ausländischen Bieter abgegeben wurde.

        Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:

        Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich

        gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der

        Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der

        Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.

        Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine

        Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem

        ausländischen Bieter abgegeben wurde.

        Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

        Vertragsstrafen (§ 11)

        Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

        bei Überschreitung für jede vollendete Woche 0,3 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

        Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-15
      Ortszeit: 09:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-15
      Ortszeit: 09:30
      Ort:

      Stadtverwaltung Koblenz

      Zentrale Vergabestelle

      Willi-Hörter-Platz 1

      56068 Koblenz

      über

      www.rlp.vergabekommunal.de

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.

        Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1-4 GWB hin.

        Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.

        Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1-4 GWB hin.

        Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.

        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-10

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