Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #47068954) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ Номер конкурса: 47068954 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planungsleistungen nach Teil 3 (Objektplanung), Abschnitt 2 (Freianlagen) HOAI - Neubau Funktionalgebäude Bad Lauchstädt
Reference number: OV 176_23Planungsleistungen nach Teil 3 (Objektplanung), Abschnitt 2 (Freianlagen) der HOAI - Neubau eines Funktionalgebäudes am UFZ-Standort Bad Lauchstädt
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
Permoserstraße 15
04318 Leipzig
Planungsleistungen nach Teil 3 (Objektplanung), Abschnitt 2 (Freianlagen) der HOAI - Neubau eines Funktionalgebäudes am UFZ-Standort Bad Lauchstädt.
Verbindliche Honorarzone: II, Basisatz
1. Grundlagenermittlung (LPH1) - 3%
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) (LPH2) - 10%
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) (LPh2) - 16%
-> Fertigstellung Bauunterlage (LPH 3): 31.12.2023
4. Genehmigungsplanung - 4%
-> Fertigstellung Bauantragsunterlage (LPH 4): 31.05.2024
5. Ausführungsplanung - 25%
6. Vorbereitung der Vergabe - 7%
7. Mitwirken bei der Vergabe - 2%
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) - 30%
9. Objektbetreuung und Dokumentation - 2%
Summe = 99%
Zusätzliche zu erbringende "Besondere Leistungen":
1. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9)
2. Planung des Entwässerungskonzeptes des Niederschlagwassers und der zugehörigen Ingenieurbauwerke (Leitungsnetze, Schächte, Speicher-, Reinigungs- und Versickerungsanlagen)
3. Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems (DGNB - Gold-Status). z.B. Regenwasserbewirtschaftungskonzept, Ver- und Entsiegelungskonzept, Biodiversitätskonzept im Sinne "animal-aided-design"
Teilnahme an min. 5 Beratungsterminen
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (erster Abruf LPH 1-4 + Besondere Leistungen 2+3).
Hinweis: Koordination des Zertifizierungsbereiches erfolgt durch DGNB Koordinator siehe §6 Abs. 1 des Mustervertrages.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme und Übergabe an den Auftraggeber soll zum 30.06.2026 erfolgen (Baubeginn: 01.08.2025).
Stufenweise Beauftragung erfolgt in folgenden Schritten:
- LPH 1-4 sowie Besondere Leistungen nach §4 Abs. 6, Nr. 2 - 3 mit Beauftragung
- LPH 6-8
- LPH 9 sowie Besondere Leistung nach §4 Abs. 6, Nr. 1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm der Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen nach Stufe 1 weitere Leistungen übertragen hat. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
a) Eigenerklärung (Nachweis) zum durchschnittlichen jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens im spezifischen Bereich "Freianlagenplanung" in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt "124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung"
Minimum level(s) of standards possibly required:Folgende Mindestanforderungen sind mit Blick auf die vorgenannten Eignungskriterien zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss (siehe Datei "Mindestanforderung an die Eignung"):
a) Mindestumsatz im Bereich "Freinanlagenplanung" in Höhe von 0,1 Mio €.
b) Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.000.000,- Euro und 500.000,- Euro für sonstige Schäden je Schadenfall und Versicherungsjahr.
Die Ersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen betragen.
Alternative: Absichtserklärung zum Abschluss bei Auftragserteilung.
a) Eigenerklärung (Nachweis) bzgl. Mitarbeiteranzahl bzw. festangestelltem Personal
(Architekten/Ingenieure, inkl. Geschäftsführung) im Jahresdurchschnitt der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Auflistung von 3 Referenzen
Minimum level(s) of standards possibly required:Folgende Mindestanforderungen sind mit Blick auf die vorgenannten Eignungskriterien zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss (siehe Datei "Mindestanforderung an die Eignung"):
a) Die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte muss im Jahresdurchschnitt der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre und im laufenden Jahr mindestens 3 Personen, hiervon
mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter, betragen.
b) Von den 3 vorzulegenden Referenzen muss eine ein erbrachtes Entwässerungskonzept zum Niederschlagswasser (Mindestkriterium) beinhalten.
a) Mit dem Angebot hat jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 31 Abs. 1 und 2 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorzulegen.
b) Mit dem Angebot hat jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklaerung zur Eignung siehe Formblatt "124_LD" vorzulegen.
c) Sofern der Bieter bzw. ein Bietergemeinschaftsmitglied zum Nachweis seiner Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Erklärungen/Nachweise/Bedingungen enthält.
entfällt
entfällt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.