Railway construction works (Германия - Тендер #47068456) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG Номер конкурса: 47068456 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Railway construction works
2023/S 198-616765
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
21FEI52162_ABS Stendal-Uelzen, 2. Baustufe (Ostkorridor Nord), 1. IBN-Stufe - Bahnhof Salzwedel, Über-holgleis 24 Bahnhof Schnega, Aufbau Gleis 2_NT lfd Nr. 7.1
Salzwedel, Schnega
ABS Stendal – Uelzen, 2. Baustufe (Ostkorridor Nord) 1. Inbetriebnahme-Stufe:
Ziel des Gesamtprojektes ist der durchgehend zweigleisige und elektrifizierte Ausbau der Strecke 6899 Stendal – Uelzen. Die geplanten Baumaßnahmen dienen der Verbesserung der Verbindung zwischen alten und neuen Bundesländern mit Anbindung des mitteldeutschen Raumes an die Nordseehäfen, sowie der Kapazitätserhöhung im Güterzugverkehr nach Ost- und Südeuropa bzw. Süddeutschland, als auch der Erhöhung von Flexibilität und Qualität im planmäßigen SPNV und SPFV-Umleiterverkehr.
— Salzwedel:
Der Aufbau des Überholgleis 24 im Bf Salzwedel ist Teil der 1. IBN-Stufe im Rahmen des Gesamtprojektes.
Der Baubereich befindet sich innerhalb des Bahnhofes Salzwedel, im Bereich der elektrifizierten Strecke 6899 Stendal – Uelzen im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Die TSI Streckenkategorie für den Personenverkehr lautet P4 und für den Güterverkehr F1. Die zul. Geschwindigkeit der durchgehenden Gleise beträgt v=160 km/h, die zulässige Geschwindigkeit im herzustellenden Überholgleis beträgt v = 80 km/h.
Hauptbaumaßnahmen:
—— Baufeldfreimachung /BE,
—— Rückbau Kabelkanal: 500 m,
—— Rückbau vorhandene TE, Schächte: 800 m,
—— Kabelverlegung: 5 000 m,
—— Herstellung Erdplanum, PSS: 8 000 m2,
—— Neubau Kabelkanal: 2 500 m,
—— Randwegherstellung: 1 000 m,
—— Neubau TE mit Schächten: 900 m,
—— Einbau Schotter: 4 000 t,
—— Einbau Schwellen: 1 500 St.,
—— Einbau Schienen: 1 900 m,
—— Einbau Weichen: 2 * EW 760, Betonschwellen,
—— Arbeiten an den EEA: 2 * EWHA, 1* Pumpenanlage,
—— Verlängerung Berührungsschutz B248: 10 m,
—— Rückbau OL-Maste, Fahrdraht: 1 000 m,
—— Neubau OL-Maste, Kettenwerk Sicat: 3.100 m,
—— Gründung von Signalfundamenten: 20 St.,
—— Herstellung von Signalumrandungen: 10 St..
— Schnega:
Teil der 1. IBN-Stufe im Rahmen des Gesamtprojektes ist der Aufbau des Gleises 2 im Bereich des Bahnhofes Schnega. Bestandteile dieser Maßnahme sind der Einbau erforderlicher Überleitverbindungen (Weichen 02, 04, 06 und 07) sowie Verlängerungen des Streckengleises zur freien Strecke in b-Richtung, unter Gewährleistung der Gleisnutzlängen von mindestens 750 m im Bahnhof. Des Weiteren erfolgt die Migration der Technik des vorhandenen ESTW-A (von Simis-C nach Simis-D) und die Anpassungen bzw. Neuaufstellung der von diesem Modul bedienten Signale.
Im Rahmen des Hauptbauzeitraumes sollen alle notwendigen Arbeiten bezüglich der Gewerke Ingenieurbau, Gleisoberbau, Tiefbau, OLA und EEA umgesetzt werden. Die LST und TK-Arbeiten werden gesondert vergeben.
Hauptbaumaßnahmen:
—— Gleisrückbau 370 m,
—— Gleisneubau mit Planumsverbesserung und Randwegarbeiten ca. 2 000 m,
—— Kabeltiefbauarbeiten ca. 1 000 m,
—— Signalgründungen 26 St. (groß),
—— Signalgründungen 4 St. (klein),
—— Neubau Weichen 4 St.,
—— OLA Einzelmastbauweise 44 St.,
—— Neubau Kettenwerkskilometer ca. 3,5 km,
—— EEA Umbau/Erweiterung von WHZ-Stationen 2 St.,
—— Neubau Betonschalthaus für NEA 1 St.,
—— EEA Änderung Einspeisung ESTW 1 St.,
—— Kabelverlegearbeiten ca. 15 km.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Salzwedel, Schnega
ABS Stendal – Uelzen, 2. Baustufe (Ostkorridor Nord) 1. Inbetriebnahme-Stufe:
Ziel des Gesamtprojektes ist der durchgehend zweigleisige und elektrifizierte Ausbau der Strecke 6899 Stendal – Uelzen. Die geplanten Baumaßnahmen dienen der Verbesserung der Verbindung zwischen alten und neuen Bundesländern mit Anbindung des mitteldeutschen Raumes an die Nordseehäfen, sowie der Kapazitätserhöhung im Güterzugverkehr nach Ost- und Südeuropa bzw. Süddeutschland, als auch der Erhöhung von Flexibilität und Qualität im planmäßigen SPNV und SPFV-Umleiterverkehr.
— Salzwedel:
Der Aufbau des Überholgleis 24 im Bf Salzwedel ist Teil der 1. IBN-Stufe im Rahmen des Gesamtprojektes.
Der Baubereich befindet sich innerhalb des Bahnhofes Salzwedel, im Bereich der elektrifizierten Strecke 6899 Stendal – Uelzen im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Die TSI Streckenkategorie für den Personenverkehr lautet P4 und für den Güterverkehr F1. Die zul. Geschwindigkeit der durchgehenden Gleise beträgt v=160 km/h, die zulässige Geschwindigkeit im herzustellenden Überholgleis beträgt v = 80 km/h.
Hauptbaumaßnahmen:
—— Baufeldfreimachung /BE,
—— Rückbau Kabelkanal: 500 m,
—— Rückbau vorhandene TE, Schächte: 800 m,
—— Kabelverlegung: 5 000 m,
—— Herstellung Erdplanum, PSS: 8 000 m2,
—— Neubau Kabelkanal: 2 500 m,
—— Randwegherstellung: 1 000 m,
—— Neubau TE mit Schächten: 900 m,
—— Einbau Schotter: 4 000 t,
—— Einbau Schwellen: 1 500 St.,
—— Einbau Schienen: 1 900 m,
—— Einbau Weichen: 2 * EW 760, Betonschwellen,
—— Arbeiten an den EEA: 2 * EWHA, 1* Pumpenanlage,
—— Verlängerung Berührungsschutz B248: 10 m,
—— Rückbau OL-Maste, Fahrdraht: 1 000 m,
—— Neubau OL-Maste, Kettenwerk Sicat: 3.100 m,
—— Gründung von Signalfundamenten: 20 St.,
—— Herstellung von Signalumrandungen: 10 St..
— Schnega:
Teil der 1. IBN-Stufe im Rahmen des Gesamtprojektes ist der Aufbau des Gleises 2 im Bereich des Bahnhofes Schnega. Bestandteile dieser Maßnahme sind der Einbau erforderlicher Überleitverbindungen (Weichen 02, 04, 06 und 07) sowie Verlängerungen des Streckengleises zur freien Strecke in b-Richtung, unter Gewährleistung der Gleisnutzlängen von mindestens 750 m im Bahnhof. Des Weiteren erfolgt die Migration der Technik des vorhandenen ESTW-A (von Simis-C nach Simis-D) und die Anpassungen bzw. Neuaufstellung der von diesem Modul bedienten Signale.
Im Rahmen des Hauptbauzeitraumes sollen alle notwendigen Arbeiten bezüglich der Gewerke Ingenieurbau, Gleisoberbau, Tiefbau, OLA und EEA umgesetzt werden. Die LST und TK-Arbeiten werden gesondert vergeben.
Hauptbaumaßnahmen:
—— Gleisrückbau 370 m,
—— Gleisneubau mit Planumsverbesserung und Randwegarbeiten ca. 2 000 m,
—— Kabeltiefbauarbeiten ca. 1 000 m,
—— Signalgründungen 26 St. (groß),
—— Signalgründungen 4 St. (klein),
—— Neubau Weichen 4 St.,
—— OLA Einzelmastbauweise 44 St.,
—— Neubau Kettenwerkskilometer ca. 3,5 km,
—— EEA Umbau/Erweiterung von WHZ-Stationen 2 St.,
—— Neubau Betonschalthaus für NEA 1 St.,
—— EEA Änderung Einspeisung ESTW 1 St.,
—— Kabelverlegearbeiten ca. 15 km.
Um im Planungsprozess frühzeitig festzulegen, wie der Ausbau der Oberleitungsanlage im Bereich der Strecke Stendal-Uelzen im Hinblick auf die im Bestand vorhandene Sonderbauart SICAT S1.0 umzusetzen ist, wurden bereits seit 2017 Abstimmungen mit den Fachexperten der Zentrale für die Bauartverantwortung OLA durchgeführt. Eine grundlegende Vorgabe war, dass beim Streckenausbau auf die Regelbauarten, hier die Re200, zurückzugreifen ist. Für den Anschluss an den Bestand müssen aufgrund der unterschiedlichen Zugkräfte im Fahrdraht der beiden Bauformen Übergangslängen eingebaut werden.
Für die Bahnhofsbereiche, in denen zumeist zusätzliche Überholgleise an den Bestand angeschlossen werden müssen, wäre der Einbau von Übergangsbereichen aufgrund der geringen Gleislängen jedoch nicht möglich. Beim Verzicht auf die SICAT S1.0 müssten die gesamten Bestandsgleise in den Bahnhöfen auch auf die Re200 umgebaut werden. Da dieses Vorgehen wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen wäre, wurde durch die Bauartverantwortlichen für die Bahnhofsbereiche in Ermangelung von Alternativen die Verwendung der SICAT S1.0 auch für die Überholgleise bestätigt.
Diese Festlegungen waren fortan Planungs- und im weiteren Verlauf Ausschreibungsgrundlage.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Umstände wurde beschlossen, um den Projekterfolg zu gewährleisten und den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten, die Regelbauart Re 200 auch in den Bahnhofsbereichen anzuwenden. Dies führt, wie oben bereits geschildert, zu einer Änderung gegenüber den Hauptvertrag
In 08/2022 stellte sich während der AP Erstellung heraus, dass die DB Netz AG kein gültiges und durch die Bauartverantwortung freigegebenes Regelwerk für die SICAT S1.0 vorhält. Ein Freigabeprozess für dieses Regelwerk hätte umfangreiche Aktualisierungen des Bestandsregelwerks bedingt, was für die 1. IBN zeitlich nicht mehr umsetzbar war.