Installation of street furniture (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47068018) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kirchheim 2024 GmbH Номер конкурса: 47068018 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_15_2-Ausstattung II, Lieferung & Einbau Wirtschaftsgegenstände
Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_15.2Lieferung und Einbau von Sitz- und Hockerbänken mit Stahl-Unterkonstruktionen, von Sitzauflagen aus Hochdrucklaminat, Abfallbehältern, Fahrradbügeln und Absperrpfosten sowie Beschilderungen von Feuerwehrzufahrten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Einbau von:
ca. 56 St. Sitzbänke als Bankmodul BK 1, mit und ohne Armlehnen,
ca. 29 St. Sitzbänke als Bankmodul BK 2 (Hocker),
ca. 2 St. Sitzbänke als doppelseitige Bankmodule BK 3,
ca. 7 St. Sitzbänke als Bankmodul BK 4 (Doppel-Hocker) und
ca. 20 St. Sitzbänke als Bankmodul BK 5 (Module der Rundbänke),
ca. 3 St. Sitzauflagen aus Hochdrucklaminat,
ca. 48 St. Abfallbehälter mit Ascher mit und ohne Hundetütenspender,
ca. 34 St. Fahrradbügel,
ca. 27 St. Absperrpfosten und
ca. 11 St. Rohrpfosten mit Beschilderung Fw-Zufahrt.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.