Engineering services (Германия - Тендер #47067903) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Kaufbeuren Номер конкурса: 47067903 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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HRB Weidachgraben-ökol. Baubegleitung
Reference number: 2010TBB574_10Hochwasserschutz Oberbeuren
HRB Weidachgraben-ökologische Baubegleitung
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung zu bestellen, die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verhindern soll und die Arbeiten bezüglich der Minimierung bzw. der Vermeidung von Eingriffen überwacht. Zu den wesentlichen Aufgaben der ökologischen Baubegleitung zählen insbesondere:
- die Überwachung der Einhaltung und fachgerechten Umsetzung der im LBP
beschriebenen Maßnahmen vor und während der Bauphase bis zum Abschluss der Arbeiten und der Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen (incl. Abschluss der Herstellungspflege bzw. Erstpflegemaßnahmen)
- Dokumentation der eigenen Tätigkeiten sowie wesentlicher umgesetzter
Maßnahmen (insb. Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen) sowie
wesentlicher Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Ansaat der Böschungen mit geeignetem Saatgut incl. Saatgutprüfung usw.)
- Dokumentation von Schwierigkeiten und Konflikten im Rahmen der Umsetzung
- Getrennte und nachvollziehbare Dokumentation incl. Kartendarstellung über die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Ausgleichsfläche
- laufende und unaufgeforderte Information der Unteren Naturschutzbehörde über den Fortgang der Arbeiten z.B. über aussagekräftige Protokolle.
Die ökologische Baubegleitung ist mit den nötigen Kompetenzen auszustatten, um die sachgerechte Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten und vermeidbare Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu verhindern.
Zur Festlegung der Tätigkeit der ökologischen Baubegleitung ist vor Beginn der Maßnahmen eine Besprechung zwischen Vorhabensträgerin, ökologischer Baubegleitung und Unterer Naturschutzbehörde durchzuführen. Dies ist durch die Vorhabensträgerin rechtzeitig vor Baubeginn zu organisieren.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65).
2. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder glw. zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) inkl. der Berechtigung zur Einreichung des Standsicherheitsnachweises.
3. Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (nur soweit einschlägig), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben.
4. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe gemäß § 47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV, (nur soweit einschlägig).
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weitere nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Teilnahmeantrag abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
6. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
7. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
8. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
9. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
10. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz,
§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Es ist der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags , der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt worden ist, zu benennen.
Der Bewerber muss Versicherungsschutz (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung nachweisen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Der Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss im Mittel 50.000 EUR netto im Tätigkeitsbereich des Auftrags betragen.
Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz in der vorbenannten Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Die entsprechenden aktuellen Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. 1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall.
Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehene Projektleitung mit folgenden Angaben:
- Erklärung über durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Nachweis der geforderten Berufsqualifikation eines Geschäftsführers bzw. einer Führungskraft "Architekt (§ 75 Abs. 1 VgV)"
- Nachweis der geforderten Berufserfahrung des o. g. Geschäftsführer bzw. der o. g. Führungskraft (mind. 5 Jahre).
- Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen (gem. § 75 Abs. 5 VgV) mit Referenzzeitraum zwischen 01.08.2013 - 31.07.2023 gemäß Formblatt III.10a. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die ein Mitarbeiter in seiner Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber maßgeblich bearbeitet hat.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung vorzulegen
Contract performance conditions:Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
87600 Kaufbeuren, Am Graben 3, Zimmer 204N
Information about authorised persons and opening procedure:Keine.
Keine.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblat bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblat bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
siehe VI.4.1)