Protective footwear (Германия - Тендер #47067852) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 1 Номер конкурса: 47067852 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe, Baureferat
Reference number: VGSt1-1-2023-0096Rahmenvereinbarung Sicherheitsschuhe, Baureferat Tiefbau
Sicherheitshalbschuhe (Sommermodell)
Lot No: 1Los 1 ca. 610 Paar Sicherheitshalbschuhe S3 Sommermodelle
Sicherheitshalbschuhe (Standardmodell)
Lot No: 2Los 2 ca. 1170 Paar Sicherheitshalbschuhe S3 Standardmodell
Sicherheitshalbstiefel
Lot No: 3Los 3 ca. 1430 Paar Sicherheitshalbstiefel S3
Sicherheitswinterstiefel
Lot No: 4Los 4 ca. 690 Paar Sicherheitswinterstiefel S3
Sicherheitsstiefel
Lot No: 5Los 5 ca. 50 Paar Sicherheitsstiefel S2 (Asphaltschuhe)
- Umsatzzahlen des Berwerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Versicherungsschutz
Minimum level(s) of standards possibly required:Der Jahresumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens
betragen:
Los 1-2: 65.000 Euro
Los 3-5: 98.000 Euro
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 1.000.000 Euro
- Sachschäden: 1.000.000 Euro
- Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
Je Los drei Referenzen die sich auf die Lieferung/Rahmenvereinbarung über Sicherheitsschuhe beziehen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Los 1-2: Der Auftragswert jeder der drei Referenzen muss mindestens 65.000 Euro netto betragen.
Los 3-5: Der Auftragswert jeder der drei Referenzen muss mindestens 98.000 Euro netto betragen.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Lesitungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde
entfällt
entfällt
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).