Floor-laying and covering, wall-covering and wall-papering work (Германия - Тендер #47067583) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Dillingen a. d. Donau, vertreten durch den Landrat Herrn Leo Schrell Номер конкурса: 47067583 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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501-604 Teilersatzneubau Johann-Michael-Sailer-Gymnasium in Dillingen a. d. Donau BA3 - Gewerk 353.3 Bodenbelagsarbeiten
353.3 Bodenbelagsarbeiten
Ziegelstraße 8, 89407 Dillingen an der Donau
Liefern und verlegen
Ca. 2.400 m² Linoleum
Ca. 2.200 lfm Eiche Sockelleisten
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279934
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Nur Vertreter des Auftraggebers!
Nur Vertreter des Auftraggebers!
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landratsamt Dillingen a.d. Donau