Load-bearing structure design services (Германия - Тендер #47067540) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Hameln-Pyrmont Номер конкурса: 47067540 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Hameln: Load-bearing structure design services
2023/S 198-621488
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
LK – Tragwerksplanung für die Sanierung der Schule im Hummetal Aerzen; Maßnahmennummer: 111_1_68; Auftragsnummer: 111_1_68_07E
Schule im Hummetal
Tannenweg 9
31855 Aerze
Der Landkreis Hameln-Pyrmont plant die Sanierung der Schule im Hummetal Aerzen.
Das betroffene Schulgebäude (zwischen 1969 und 1976 erbaut) besteht aus 3 Bauteilen. Die geplante Baumaßnahme hat 4 Säulen: Geplant sind:
1. die Sanierung des Brandschutzes und
2. der Trinkwasserversorgung und
3. Teilausbau des Datennetzes sowie,
4. der Einbau von 2 Aufzügen.
Sämtliche Säulen beinhalten sehr kleinteilige Maßnahmen. Sämtliche Maßnahmen betreffen ausschließlich den Innenbereich des Gebäudes und müssen im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden. Das relativ komplexe Bauvorhaben wird durch eine externe Projektsteuerung und Projektleitung („Projektmanagement“) koordiniert. Zur Beauftragung des Projektmanagers wurde ein separates Vergabeverfahren bereits eingeleitet. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind hingegen die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 (§
55 HOAI) für das Sanierungsvorhaben.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
LK – Tragwerksplanung für die Sanierung der Schule im Hummetal Aerzen; Maßnahmennummer: 111_1_68; Auftragsnummer: 111_1_68_07E
Section VI: Complementary information
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Schule im Hummetal
Tannenweg 9
31855 Aerzen
Der Landkreis Hameln-Pyrmont plant die Sanierung der Schule im Hummetal Aerzen. Das betroffene Schulgebäude (zwischen 1969 und 1976 erbaut) besteht aus 3 Bauteilen. Die geplante Baumaßnahme hat 3 Säulen. Geplant sind.
(1) die Sanierung des Brandschutzes und
(2) der Trinkwasserversorgung und
(3) Teilausbau des Datennetztes sowie;
(4) der Einbau von 2 Aufzügen.
Sämtliche Säulen beinhalten sehr kleinteilige Maßnahmen. Sämtliche Maßnahmen betreffen ausschließlich den Innenbereich des Gebäudes und müssen im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden. Das relativ komplexe Bauvorhaben wird durch eine externe Projektsteuerung und Projektleitung ("Projektmanagement") koordiniert.
Zur Beauftragung der weiteren Leistungsbilder wurde ein separates Vergabeverfahren bereits eingeleitet.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind hingegen die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) für das Sanierungsvorhaben.
Aufgrund neuer Erkenntnisse über den Gebäudebestand im Laufe des Projektfortschrittes wurden zusätzliche tragwerkstechnische Berechnungsnachweise notwendig, die im ursprünglichen Auftrag
nicht enthalten waren.
Mit Relevanz für die Tragwerksplanung sind insbesondere hierbei zu nennen:- flächendeckender Rückbau, Erneuerung von Installationen und damit die zusätzliche tragwerkstechnische Bewertung von Durchbrüchen und Bohrungen.- nahezu flächendeckender Rückbau und Erneuerung der abgehängten Decken mit Auswirkung auf die statische Bilanz.- Ertüchtigungsmaßnahmen innere Brandwand und Teil-Neuerrichtung innere Brandwand mit daraus folgenden Eingriffen in das Dachtragwerk.- Die bauliche Umsetzung des Bestands-Tragwerkes entspricht in einigen Gebäudeteilen nicht den genehmigten Bestandsunterlagen. Insbesondere durch die Prüfstatik werden daher entsprechende zusätzliche Nachweisführungen mit Eingriffen in die tragende Bausubstanz verlangt.