Landscaping work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47067250) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: St. Vinzenz Klinik Pfronten im Allgäu GmbH Номер конкурса: 47067250 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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422 - St. Vinzenz Klinik Pfronten - Erweiterungsbau Süd, Gewerk 6000.001 Außenanlagen
6000.001 Außenanlagen
Kirchenweg 15, 87459 Pfronten
Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme handelt es sich um Tief- bzw. Landschaftsbaumaßnahmen mit PKW-Stellplätzen, Wegen, Platzflächen, Ausstattungsgegenständen, etc.
Die Haupt-Grobmassen betragen ca.
550m³ Erdarbeiten
90m Entwässerungsleitungen DN110-200
450m Kabelschutzrohre DN65-110
65m Entwässerungs- /Fassadenrinnen
800m³ Frostschutz/Tragschicht
235m Einfassung, Betonkantenstein
385m Einfassung, Granit-Großpflaster
400m² Flächen aus Betonsteinpflaster, 8cm
900m² Flächen aus Betonsteinpflaster, 8cm in TG
105m² Flächen aus Betonsteinplatten, 5cm
45m² Flächen aus Betonstein Rasengitter
75m² Wassergebundene Wegedecke
1.400m² Flächen aus Asphalt
28St Fahrradparker
8St Eingangsroste oder Sauberlauf
180m² Pflanzfläche
800m² Rasenfläche
3.650m² Wiesenfläche
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279895
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Nur Vertreter des Auftraggebers!
Nur Vertreter des Auftraggebers!
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
St. Vinzenz Klinik Pfronten im Allgäu GmbH