Software maintenance and repair services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066798) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD Номер конкурса: 47066798 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Supportverlängerung Libre Office
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-042_In der Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) wird im Bereich der Anwendungsentwicklung (AE) das Verfahren "TVS" entwickelt, das für die Fi-nanzämter umfängliche Office-Funktionalitäten und Schnittstellen zu anderen Fachanwen-dungen inklusive elektronischer Aktenführung zur Verfügung stellt.
Ein wesentliches Modul von "TVS" ist die LTS-Version von LibreOffice (aktuell in der Version 6.4).
TVS wird in der Oberfinanzdirektion und in den Finanzämtern Baden-Württembergs auf den Arbeitsplätzen von ca. 17.500 Mitarbeitern eingesetzt.
Für LibreOffice werden eine LTS-Version, hierzu verfügbare Software- und Sicherheitsup-dates sowie Support benötigt.
OFD Karlsruhe - LZfD Moltkestraße 80 76133 Karlsruhe
TVS wird in der Oberfinanzdirektion und in den Finanzämtern Baden-Württembergs auf den Arbeitsplätzen von ca. 17.500 Mitarbeitern eingesetzt.
Für LibreOffice werden eine LTS-Version, hierzu verfügbare Software- und Sicherheitsup-dates sowie Support benötigt.
mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
-C3 Eigenerklärung zur Eignung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
-C1 Kriterienkatalog
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen
C3b Einwilligungserklärung Zuverlässigkeitsüberprüfung Fremdpersonal
C4 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
C5 Erklärung Nachunternehmer
C7 Erklärung Bietergemeinschaft
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6Y1E86242H
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD