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Software programming and consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066717)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesamt für Seeschifffahrt und hydrographie
Номер конкурса: 47066717
Дата публикации: 13-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100920231121 10:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesRestricted procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesamt für Seeschifffahrt und hydrographie
      hamburg
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@bsh.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541148
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541148

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neuentwicklung des Deutschen Unterwasserhindernis-Auskunft-Systems (DUWHAS)

        Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01467
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72200000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Siehe frei verfügbare Datei "Anlage A_Eignungsbeschreibung_Duwhas"

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72210000, 72211000, 72212000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Siehe frei verfügbare Datei "Anlage A_Eignungsbeschreibung_Duwhas"

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-02-15
        Ende: 2028-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 1
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Auswahl erfolgt anhand der Bewertungskriterien der Eignung und der dort erreichten Punktzahl. Es müssen mindestens 350 Punkte erreicht werden, maximal sind 600 Punkte erreichbar.

        Siehe frei verfügbare Datei "Anlage A_Eignungsmatrix_Duwhas".

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        3.1.1.Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (A)

        Bewerber weisen die Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 vgV iVM §§ 123, 124 GWB nach. Dieser Nachweis kann durch Abgabe des Formblatts Eigenerklärung Eignung erbracht werden.

        3.1.2. Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (A)

        Bewerber weisen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nach oder erklären auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung. Dieser Nachweis kann im Formblatt Eigenerklärung Eignung (Ziffer 13) erbracht werden.

        3.1.3. Formblatt Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (A)

        Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

        3.1.4. Formblatt Eigenerklärung zur IT-Sicherheit (A)

        Zur Gewährleistung der informationstechnischen Sicherheit im IT-System des Auftraggebers

        - erklären Sie, dass ein Zugriff auf das IT-System des Auftraggebers nicht mithilfe Schaden stiftender Software erfolgen wird und Sie dies vor der Leistungserbringung gesondert prüfen und bestätigen werden.

        - gewährleisten Sie, dass die dabei zu verwendende Hard- und/oder Software frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard und/ oder Software oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen, insbesondere durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/ Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem.§ 45 VgV (A)

        Es sind Angaben zu erbringen bezüglich der Solvenz Ihres Unternehmens. Dieser Nachweis kann im Formblatt Eigenerklärung Eignung erbracht werden.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        3.3.1 Referenzprojekte Vergleichbare Referenzprojekte (B)

        Beschreiben Sie vergleichbare Referenzprojekte zur Verarbeitung von hydrographischen Informationen das nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen wurde, bzw. das spätestens am 01.01.2022 produktiv gegangen ist.

        Hierbei ist folgendes zu beachten:

        - Es werden bis zu 5 Referenzprojekte gewertet.

        - Referenzen können mehrfach genutzt werden, dabei muss bei Mehrfachnutzung die thematischen Schwerpunkte der einzelnen Referenzen herauskristallisiert werden.

        - Eine Referenz muss mit erfolgreichem Abschluss mind. 100k€ Auftragswert haben.

        Diese Angaben können erbracht werden im Formblatt Eigenerklärung Eignung, Ziffer 9.

        3.3.2 Qualitätssicherungsmaßnahmen des Unternehmens (B)

        Beschreiben Sie die Maßnahmen ihres Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität während der Produktentwicklung und Projektumsetzung im Zusammenhang mit dem Nachweis eines nach ISO 9001 zertifiziertem QM-System für das Unternehmen oder vergleichbarer Nachweis über ein QM-System. Diese Angabe kann erbracht werden im Formblatt Eigenerklärung Eignung unter Ziffer 11.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Es müssen hier mindestens 350 Punkte erreicht werden, um geeignet zu sein.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Nichtoffenes VerfahrenBegründung:

      Die Weiterentwicklung muss schnellstmöglich erarbeitet werden, um einen Betrieb der sicherheitsrelevanten Daten weiter zu gewährleisten.

    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-21
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-12-07
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-03-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      DATENSCHUTZ

      Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz rundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk, - und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH

      speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
        Villemombler Straße 96
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 228-94990
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 228-9499163
        Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        (1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        (1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Justitiariat -
        Bernhard-Nocht-Str. 78
        Hamburg
        20359
        Germany
        Kontaktstelle(n): 20359
        Fax: +49 40-31905001
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-09

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