Landscaping work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066665) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Staatliches Bauamt München 2 Номер конкурса: 47066665 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Landschaftsbauarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 23E0766TU München Sanierung Heßstr. 134
80797 München, Heßstraße 134
Die Landschaftsbauarbeiten umfassen Abbrucharbeiten, Wegbauarbeiten, Einbau von Fundamenten, hochwertigen Betonfertigteilen, Stufenanlagen und Ausstattungsgegenständen sowie Boden- und Pflanzarbeiten.
Hauptleistungen Geländeniveau und Tiefhof (ca. 1.800 qm):
- Erschließungsstraße mit Entwässerungseinbauten, Einfassungen und Asphaltarbeiten (ca. 800 qm)
- Gehwegbereich, Parkplätze und Anlieferungsflächen mit Entwässerungseinbauten, Einfassungen und Pflasterarbeiten (ca. 800 qm)
- intensive Begrünung Decke TG Bereich Parkplatz (ca. 150 qm) mit Einbau Winkelstützelemente (ca. 30 m)
- Lichthof mit gebundenem Splittbelag (ca. 20 qm), Stufenanlagen (ca. 70 m), Stützmauern und Mauerblöcke (ca. 80 m)
- Einfriedung Zaun mit Toren (ca. 60 m), Handläufe und Stahltreppen, Nebengebäude Gitterbox, Fahrradbügel (ca. 18 St), Beschilderung
Hauptleistungen Dach (ca. 800 qm):
- intensiver Begrünung (ca. 600 qm), Wegeflächen (ca. 200 qm)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252809
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252809
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252809
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252809
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252809
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252809
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252809
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252809
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252809
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252809
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252809
Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Staatliches Bauamt München 2