Lamps and light fittings (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066413) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) Номер конкурса: 47066413 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Sonderausstellung Lic ht & Materie - Rahmenvertrag Vitrinenbeleuchtung
Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2023-254Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 1 Jahr, für die Ausstattung der
intern produzierten Vitrine mit spezieller Vitrinenbeleuchtung. Der Auftraggeber ruft aus dem
nachfolgend beschriebenen Sortiment des Auftragnehmers die benötigten Artikel ggf. auch in
Einzelbestellungen unterschiedlicher Auftragswerte ab. Dabei handelt es sich um Vitrinenspots,
Linearleuchten, Lichtschienen, Vorschaltgeräte und Zubehör zu dem nachfolgend beschriebenem
Niedervoltsystem.
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Stromschiene für Vitrinenbeleuchtung, Linearbeleuchtung LED, Fokussierbarer LED-Mini-Spot, Led-Mini-Spot 20°, Led-Mini-Spot-Leiste 3 Spots, Led-Mini-Spot-Leiste 2 Spots, Anschlussstück Mit Kabel, Netzgerät Für Stromschiene, Zubehör für Dimmfunktion der Spots/Linearbel., Endkappen Für Stromschiene, Blind-Abdeckung Für Stromschiene
Optionale Verlängerung um 1 Jahr.
Formblatt L 124 und L 127
Formblatt L 124 und L 127
Formblatt L 124 und L 127
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sind nicht zugelassen.
Bieter sind nicht zugelassen.
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern