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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066083)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Номер конкурса: 47066083
Дата публикации: 13-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100920231108 10:45OtherContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
      Eschenstr. 55
      Peine
      31224
      Germany
      Telefon: +49 5171/430
      E-Mail: stefanie.laaf@bge.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E21795916
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E21795916

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvertrag zur Unterlagenerstellung in der Genehmigungsphase für das Wetterrollloch und Beratungsleistungen zu den vertikalen Abdichtungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVGV3T-23-03-SL
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag.

        Der Rahmenvertrag umfasst Leistungen zur Unterlagenerstellung in der Genehmigungsphase für das Wetterrollloch und

        Beratungsleistungen zu den vertikalen Abdichtungen, die im engen Zusammenhang mit der unter II 2.4) genannten Leistungen stehen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Morsleben

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der fachliche Themenschwerpunkt der ausgeschriebenen Leistungen umfasst die vertikalen Abdichtungen des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Dazu zählen die Schachtverschlüsse der Schächte Bartensleben und Marie sowie die Abdichtung des südlichen Wetterrollloches.

        Für die vertikalen Abdichtungen liegen Konzept- und Entwurfsplanungen vor, die bereits mit der Genehmigungsbehörde MWU Sachsen-Anhalt erörtert wurden. Die Gutachter des MWU haben Forderungen, Empfehlungen und Hinweise (FEH) zur Bearbeitung und Anpassung von Berichtsinhalten formuliert.

        Dieser Rahmenvertrag umfasst i. W. Leistungen zur Erstellung von Unterlagen und Beratungsleistungen zu vertikalen Abdichtungen.

        Die zu erstellenden Unterlagen bzw. Kapitel (Zuarbeiten zu Unterlagen) sind:

        • Verfahrensunterlage für die Genehmigungsplanung zum Verschluss des Wetterrolllochs (U-GP-3.3-02)

        • Kapitel zur Abdichtung des Wetterrolllochs in der EnDE-Unterlage (U-GP-6.1-01)

        • Kapitel zu den Schachtverschlüssen in der EnDE-Unterlage (U-GP-6.1-01)

        Die Unterlagen der Genehmigungsplanungsphase fassen die bisherigen Planungsleistungen aus der Konzept- und Entwurfsplanung in sich geschlossen, konsistent und ohne Doppelungen zusammen. Zusätzlich sind die bisherigen Nachweisführungen in eine Eigenschafts- und Funktionalitätsbewertung zu überführen. Die FEH der MWU Gutachten aus den bisherigen Verfahren sind zu berücksichtigen.

        Die Beraterleistungen stehen im Zusammenhang mit den bereits genannten Leistungen. Die Begutachtung der Genehmigungsplanungsunterlagen zu den Schachtverschlüssen und dem Wetterrollloch wird zu weiteren Abstimmungen führen, zu den BGE fachlich Beratung benötigt.

        Beispiele für weitere Beratungsleistungen sind:

        • Anfertigen von fachlichen Berichten und Stellungnahmen

        • Fachliche Beratung der BGE in speziellen Fragen zu vertikalen Verschlussmaßnahmen

        • Vertretung von Fachaussagen im Planfeststellungsverfahren

        • Fachliche und aufwandsmäßige Begutachtung der Arbeiten Dritter

        Die jeweiligen Beraterleistungen werden durch Einzelbeauftragungen konkretisiert und vereinbart.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 10 %
        Qualitätskriterium - Name: Organisations- und Personalkonzept / Gewichtung: 40 %
        Preis - Gewichtung: 50 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der AG hat die Option, einseitig über die Fortsetzung des Vertrages um weitere 24 Monate zu entscheiden, falls dies zur Erfüllung der Leistungsziele erforderlich ist.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der AG hat die Option, einseitig über die Fortsetzung des Vertrages um weitere 24 Monate zu entscheiden, falls dies zur Erfüllung der Leistungsziele erforderlich ist.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)

        - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)

        - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)

        - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)

        - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen (Ausschlusskriterium). Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.

        Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss auf dem Verfahren. Das Formblatt zur Selbstauskunft QMS ist auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.

        Zur Darlegung einer fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über Projekte, die er erfolgreich durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-08
      Ortszeit: 10:45
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-12-11
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-07-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

        - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        - § 135 GWB Unwirksamkeit

        - § 160 GWB Einleitung, Antrag

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

        - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        - § 135 GWB Unwirksamkeit

        - § 160 GWB Einleitung, Antrag

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-09

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