Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber:
BG_1388_EU/23 - Werksinstandsetzung von diversen Baugruppen des Systems Waffenstationen
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung,
Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk des Auftragnehmers
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben
Jahre übersteigt:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder
Beschaffungsvorhabens:
Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von diversen Baugruppen des Systems Waffenstationen.Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe
berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligenFachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf
enthalten. Die tatsächlichen währendder Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenenBedarfsmengen der jeweiligen
Versorgungsnummern abweichen. Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge. Eine Verpflichtung des AG,
Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026.Wenn der bestehende Vertrag
zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrundendet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden.Des Weiteren behält sich der
Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2027 vor.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV)
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die
Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der
Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über
Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf, Sicherheitszuschlag:[LOS 1] Fachlos 1 - Mengenlos1WAFFENSTATIONEN; 1240-12-380-8599;
OPTIK, SENSOR LAZ 2; 86; 43[LOS 2] Fachlos 1 - Mengenlos2WAFFENSTATIONEN; 1240-12-380-8599; OPTIK, SENSOR LAZ 2; 42; 21[LOS 3] Fachlos 2 - Mengenlos1WAFFENSTATIONEN; 1290-12-380-8685;
BEDIENTAFEL, ELEKTR; 239; 119[LOS 4] Fachlos 2 - Mengenlos2WAFFENSTATIONEN; 1290-12-380-8685; BEDIENTAFEL, ELEKTR; 117; 59[LOS 5] Fachlos 3 - Mengenlos1WAFFENSTATIONEN;
1240-12-380-0881; SENSOR LAZ 400*; 99; 50[LOS 6] Fachlos 3 - Mengenlos2WAFFENSTATIONEN; 1240-12-380-0881; SENSOR LAZ 400*; 49; 24Schätzbedarf: 632Ausschreibungsmenge gesamt (inkl.
Sicherheitszuschlag): 948
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung
Abschluss 31.12.2026
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Fachlos 1 - Mengenlos 1 (1240-12-380-8599; OPTIK, SENSOR LAZ 2)
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
(CPV)
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 129
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn
bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten
als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten
in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren
den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr
berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann
berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag
erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den
Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten
hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der
Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis
führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein
Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien
bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Fachlos 1 - Mengenlos 2 (1240-12-380-8599; OPTIK, SENSOR LAZ 2)
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
(CPV)
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 63 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn
bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten
als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten
in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren
den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr
berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann
berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag
erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den
Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten
hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der
Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis
führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein
Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien
bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Fachlos 2 - Mengenlos 1 (1290-12-380-8685 BEDIENTAFEL, ELEKTR)
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
(CPV)
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 358 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn
bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten
als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten
in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren
den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr
berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann
berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag
erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den
Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten
hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der
Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis
führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein
Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien
bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 4 Bezeichnung: Fachlos 2 - Mengenlos 2 (1290-12-380-8685 BEDIENTAFEL, ELEKTR)
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
(CPV)
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 176 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn
bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten
als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten
in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren
den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr
berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann
berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag
erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den
Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten
hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der
Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis
führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein
Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien
bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 5 Bezeichnung: Fachlos 3 - Mengenlos 1 (1240-12-380-0881 SENSOR LAZ 400*)
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
(CPV)
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 149 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn
bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten
als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten
in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren
den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr
berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann
berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag
erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den
Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten
hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der
Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis
führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein
Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien
bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 6 Bezeichnung: Fachlos 3 - Mengenlos 2 (1240-12-380-0881 SENSOR LAZ 400*)
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
(CPV)
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 73 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn
bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten
als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten
in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren
den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr
berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann
berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag
erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den
Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten
hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der
Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis
führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein
Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien
bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der
Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter
Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem öffentlichen Auftrag bei dem die VO PR 30/53 zur Anwendung kommt.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird:
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einenBevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kanndurch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss dieVollmacht dem § 29(7)
VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte istalleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die
Teilnahmeanträge von jedemBietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die
Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für
den Dienstgebrauch entspricht(dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 desGeheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die
Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer)2. ein eigener
Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem)besteht3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht,4. für
die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Vorzulegende Nachweise:
Versicherung 5/10 Mio.; Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer
Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung, deren Höhe jeweils 5 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falleder Kumulation der Schadensereignisse mindestens jedoch
EUR 10 Mio. nichtunterschreitet.Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche
Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie
Baugruppen zur Folge haben.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer
Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen
ist.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine
Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach
vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine
angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.3.
Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG
dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser
Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer
bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der
Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch
diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der
Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und
Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren
Nachweises.
Vorzulegende Nachweise:
Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges
oder eines vergleichbaren Nachweises.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass keine
Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des
Bieters (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der
Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug
-Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden
Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer
Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation
der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer
10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
III.2.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um dieEinhaltung der Auflagen zu überprüfen:Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgendeNachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch
den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen mussabgegeben werden:1 A dass für die in diesem Verfahren
angefragtenVersorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaftkeine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf.Versorgungsnummern benennen)1 B dass für die in diesem Verfahren
angefragtenVersorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreichdurchgeführte Probeinstandsetzung gelten:- eine Zertifizierung
einer behördlichen Stelle oder- eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder- ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /dem UAN des Bewerbers und dem
BAAINBw(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH überdas Vorliegen der InstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis muss die ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe
ersichtlich sein.Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegebenwerden:2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n)
bezogeneInstandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach-
und fachgerechten Durchführung einerBedarfsinstandsetzung geeignet ist.Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenenVerwendungszweck uneingeschränkt und ohne
festgestellteMängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzeroder Dritter nicht beeinträchtigt ist.Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass derAuftraggeber
diese Dokumente einsehen darf.3. dass die zur Instandsetzung in derInstandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge,Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.4.
dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen,die zur Durchführung der Instandsetzunggesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind.Dies können u.a. sein:-
Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben- Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie-VG-Normen- ggf. weitere.5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr
bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung
unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der
NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.7. - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015
oder gleichwertig)
Vorzulegende Nachweise:
Anlage 2d Teilnahmeantrag technische Kriterien für UAN; Mit
dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der Zertifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
Zertifizierung Probeinstandsetzung;
Nachweis dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreichdurchgeführte
Probeinstandsetzung gelten:-eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder-eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder-ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen
dem Bewerber /dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB)oder-eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen derInstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis muss die
ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um dieEinhaltung der Auflagen zu überprüfen:Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgendeNachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen des
Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen
mussabgegeben werden:1 A dass für die in diesem Verfahren angefragtenVersorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaftkeine Probeinstandsetzung benötigt wird
(ggf.Versorgungsnummern benennen)1 B dass für die in diesem Verfahren angefragtenVersorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die
erfolgreichdurchgeführte Probeinstandsetzung gelten:- eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder- eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder- ein
Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH überdas Vorliegen der
InstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis muss die ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegebenwerden:2.
dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogeneInstandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4vorliegt und diese auch rechtmäßig für die
Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einerBedarfsinstandsetzung geeignet ist.Ziel ist es, dass das Produkt für den
vorgesehenenVerwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellteMängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzeroder Dritter nicht beeinträchtigt ist.Diese Erklärung
beinhaltet auch die Zustimmung, dass derAuftraggeber diese Dokumente einsehen darf.3. dass die zur Instandsetzung in derInstandhaltungssstufe 4 benötigten
Sonderwerkzeuge,Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen,die zur Durchführung der Instandsetzunggesetzlichen
Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind.Dies können u.a. sein:- Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben- Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie-
VG-Normen- ggf. weitere.5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend
Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut
werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.7. - Vorlage
(Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem
vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten
Nebenleistungen / Tätigkeiten wie- Reinigen- Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.)- Sandstrahlen- Verpacken- Konservieren- Speditionsleistungen /
Transportleistungen- Sattlerarbeiten (Planen)durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung:Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen
bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung
der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen):- Die Infrastruktur des mit
der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen
Aspekte sind einzuhalten.- Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit
nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).- Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen.- Alle im
Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U.
bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können).- Die für eine ordnungsgemäße
Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess
beteiligten Personen zur Verfügung stehen.- Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden.- Die Wareneingangsprüfung
hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen.- Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist
die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden.- Bei der Lagerung von
Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird.- Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses
ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist.- Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben
gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden.- Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein.- Die Auftragsdokumentation zu der
bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die
Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte
durchgeführt haben, muss möglich sein.- Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen
(Einsichtnahme).- Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu
verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).- Der
Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten
durchgeführt werdendie uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu gebendie für die Beurteilung,
Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den
vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kanndie zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen
Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellenAusfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente
zur Verfügung zu stellen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für
Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortliches Personal