Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47065699) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wohnbau Gießen GmbH Номер конкурса: 47065699 Дата публикации: 13-10-2023 Сумма контракта: 15 091 035 (Российский рубль) Цена оригинальная: 255 657 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung von 52 Reihenhäusern in der Rotklinkersiedlung - Los 07 - Trockenbauarbeiten 4.BA
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-11-10-1000Sanierung von 52 Reihenhäusern in der Rotklinkersiedlung
Ziel ist es, eine denkmalgerechte Sanierung der Gebäudehülle im Einklang mit Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz und eine Optimierung der Grundrisse zu erreichen.
Läufertsröder Weg 1-19 35390 Gießen
Sanierung von 52 Reihenhäusern in der Rotklinkersiedlung
Los 07 - Trockenbauarbeiten 4.BA
- 390,00m2 Metall-Ständerwand, Wanddicke 100 mm
- 288,00m2 Vorsatzschale direkt befestigt, Wanddicke 92 mm
- 645,00m2 Dampfbrems- und Luftdichtungsbahn
- 510,00m2 Lattung zur Sicherung Dampfbrems- und Luftdichtungsbahn - Schrägdach - 24/48 mm
- 510,00m2 Konterlattung als Unterkonstruktion Gipskartonplatten - Schrägdach - 24/48 mm
- 478,00m2 Deckenbekleidung aus Gipsplatten
- 511,00m2 Trockenestrich - Dicke 35mm
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.) Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
6.) Vorlage einer gültigen Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren.
Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, muss dieser Bieter gültige Bescheinigung(en) seiner Krankenkasse(n) über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen.
Die Bescheinigung(en) darf (dürfen) nicht älter als 3 Monate (die im PQ-Verfahren hinterlegte(n) Bescheinigung(en) nicht älter als 6 Monate) sein.
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Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf
- gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
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Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
- Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber wendet das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) an.
Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.