Electrical wiring and fitting work (Германия - Тендер #47065614) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 47065614 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung Tiefgarage Packhof (Parkabfertigungsanlage)
Reference number: 60-12-0650-108-2023Sanierung Tiefgarage Packhof (Parkabfertigungsanlage)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Teilerneuerung einer Parkanlage in der Tiefgarage Packhof als Hybrid Ticketless Parking System. Demontage alter Geräte(12 St). Installation 5 Stück Einfahrtsterminal, 3 Stück Ausfahrtsterminal, 3 Stück Beleganzeigen, 4 Stück Kassenautomaten, Erweiterung vorhandener Zentralrechner.
Es sind keine Teilnehmer seitens der Bieter bei der Öffnung zugelassen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.