Pharmaceutical products (Германия - Тендер #47065607) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Номер конкурса: 47065607 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Abschluss von Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Versorgung von Kontrastmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House Modells
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen zu Kontrastmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“ zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Bezugs von Kontrastmitteln im Rahmen des hessischen Sprechstundenbedarfs (SSB).
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.11.2025 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Amidotrizoesäure und Kombinationen, ATC - V08AA01 und ATC - V08AA20
Lot No: 1Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Ioxitalaminsäure, ATC - V08AA05
Lot No: 2Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Iopromid, ATC - V08AB05
Lot No: 3Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Ioversol, ATC - V08AB07
Lot No: 4Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Iodixanol, ATC - V08AB09
Lot No: 5Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Iomeprol bis (incl.350mg), ATC - V08AB10
Lot No: 6Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Iomeprol Hochdosis 400mg, ATC - V08AB10
Lot No: 7Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Iobitridol, ATC - V08AB11
Lot No: 8Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Bariumsulfat mit Suspensionsmittel, ATC - V08BA01
Lot No: 9Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Gadoteridol, V08CA04
Lot No: 10Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Gadobutrol, ATC - V08CA09
Lot No: 11Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Gadobensäure, ATC - V08CA08
Lot No: 12Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Gadoxetsäure, ATC - V08CA10
Lot No: 13Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Ferucarbotran_Eisenoxid, Nanopartikel, ATC V08CB03
Lot No: 14Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Iohexol, ATC - V08AB02
Lot No: 15Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Iopamidol, ATC - V08AB04
Lot No: 16Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Gadotersäure zur Intravenösen Anwendungen, ATC - V08CA02
Lot No: 17Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Gadotersäure zur intraartikulären Anwendung, ATC - V08CA02
Lot No: 18Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Eigenerklärung über Berechtigung/Erlaubnis zur Belieferung der angebotenen PZN; Teilnahmevoraussetzungen.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine
weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstell