Repair and maintenance services of motor vehicles and associated equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47065301) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Polizeipräsidium Oberpfalz Номер конкурса: 47065301 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung über Reparaturarbeiten und Instandsetzung von Dienstkraftfahrzeugen
Referenznummer der Bekanntmachung: PP OPF PV4.ZVS.8014.2023/05-EUVertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz in den Bereichen Amberg, Weiden, Waidhaus, Neumarkt i.d.OPf. sowie Cham/Bad Kötzting
Mercedes Benz Weiden
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Weiden für die KFZ Marke Mercedes Benz
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
VW Weiden
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Weiden für die KFZ Marke VW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
BMW Weiden
Los-Nr.: 3in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Weiden für die KFZ Marke BMW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Opel Weiden
Los-Nr.: 4in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Weiden für die KFZ Marke Opel
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
BMW Waidhaus
Los-Nr.: 5in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Waidhaus für die KFZ Marke BMW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
VW Waidhaus
Los-Nr.: 6in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Waidhaus für die KFZ Marke VW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Mercedes Benz Waidhaus
Los-Nr.: 7in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Waidhaus für die KFZ Marke Mercedes Benz
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Sonstige KFZ Marken Waidhaus
Los-Nr.: 8in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Waidhaus für Sonstige KFZ Marken (z.B. Fiat, Solis)
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
VW Neumarkt i.d.Opf.
Los-Nr.: 9in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Neumarkt i.d. OPf. für die KFZ Marke VW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
BWM Neumarkt i.d.Opf.
Los-Nr.: 10in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Neumarkt i.d. OPf. für die KFZ Marke BMW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
BMW Amberg
Los-Nr.: 11in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Amberg für die KFZ Marke BMW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
BMW Amberg
Los-Nr.: 12in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Amberg für die KFZ Marke BMW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
BMW Cham/Bad Kötzting
Los-Nr.: 13in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Cham/Bad Kötzting für die KFZ Marke BMW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
VW Cham/ Bad Kötzting
Los-Nr.: 14in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Wartung, Reparatur und Reifenwechsel von Dienstkraftfahrzeugen des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Bereich Cham/Bad Kötzting für die KFZ Marke VW
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung um jeweils zwölf Monate ist höchstens zweimal möglich.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Betriebshaftpflichtversicherung: Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 7.500.000,- EUR für Personenschäden je Schadensfall und 60.000.000 Euro je Versicherungsjahr sowie mindestens 1.220.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall und 10.000.000 Euro je Versicherungsjahr und - 250.000,- EUR für Bearbeitungsschäden zudem 25.000,- EUR für Schlüsselverlust; - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 Mi-LoG
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Mind. 1 Meister im KFZ-Betrieb; - Unterauftragnehmer: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen; - Werkstätte im Umkreis von max. 30 km von den Städten Weiden i.d.OPf. (Lose 1 bis 4), Waidhaus (Lose 5 bis 8), Neumarkt i.d.OPf. (Lose 9 bis 10), Amberg (Lose 11 bis 12), Cham/Bad Kötzting (Lose 13 bis 14),
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.