Cleaning compounds (Германия - Тендер #46789767) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Kempten (Allgäu) Номер конкурса: 46789767 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung Betriebshygienebedarf
Lieferung Betriebshygienebedarf für alle städtischen Liegenschaften der Stadt Kempten (Allgäu) und Stadt Kempten Service GmbH.
Ca. 49 Liegenschaften insgesamt.
Rahmenvertrag über 2 Jahre (01.01.2024 - 31.12.2025)
Kempten (Allgäu)
Lieferung Betriebshygienebedarf für alle städtischen Liegenschaften der Stadt Kempten (Allgäu) und Stadt Kempten Service GmbH.
Ca. 70 Liegenschaften insgesamt.
Rahmenvertrag über 2 Jahre (01.01.2024 - 31.12.2025) Serviceleistungen und Bestell-/Wirtschaftlichkeitssoftware
Die Informationen nach § 134 GWB über den Ausgang des Vergabeverfahrens wird in KW 48/2023 verschickt. Nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 GWB wird der Zuschlag in KW 50/2023 erfolgen.
Eintragung Berufs-/Handelsregister
Angabe des Jahresumsatzes - kein Mindestumsatz gefordert
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Personen-/und Sach- und Vermögensschäden je 2.000.000 € Deckungssumme
Angabe 2 Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, Referenzzeitraum 5 Jahre im Formblatt 1240 Kurzbeschreibung, Angabe über das betriebliche Lieferkettenmanagement, Angabe Maßnahmen Umweltmanagements, Angabe Beschäftigtenanzahl, Angabe Vergabe von Unteraufträgen
- Eigenerklärung Bezug Russland
Stadt Kempten (Allgäu), Zentrale Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers
Die Informationen nach § 134 GWB über den Ausgang des Vergabeverfahrens wird in KW 48/2023 verschickt. Nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 GWB wird der Zuschlag in KW 50/2023 erfolgen.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Stadt Kempten (Allgäu) – Zentrale Vergabestelle