Construction work (Германия - Тендер #46789527) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH Номер конкурса: 46789527 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Sanitär- und wassertechnische Anlagen, Anlagenautomation, Brunnenstube
Auf dem öffentlichen Platz wird ein Zierbrunnen mit Wasserspiel installiert. Im Rahmen dieser Vergabe sind die Einbauten in den Brunnenkörper, die Brunnenstube mit allen Installationen sowie die Verrohrungen im Erdreich (einschließlich Zu- und Ableitungen) zu erstellen sowie die Wartung der zu erstellenden Anlagentechnik (4 Jahre Wartung/Instandhaltung ab VOB-Abnahme)
81829 München
Leistungsumfang ca.:
- 1 Beton-Brunnestube (Fertigteil) mit Einstieg usw.
- 1 Filteranlage
- 2 Puffertanks PE
- 3 Dosieranlagen
- 45 Einströmdüsen
- 3 Überlaufkästen
- 1 Sauganschluss / Entleerung
- 3 Blockkreiselpumpen Wasserspiel
- 1 Blockkreiselpumpe Filterkreis
- 5 Verteiler bis DN 150 aus PE-HD
- 120 m Brunnenwasserleitung DN 150 aus PE-HD innen
- 320 m Brunnenwasserleitung DN 150 aus PE-HD außen
- 30 m Trinkwasserinstallation DN 25 aus Edelstahl
- 1 Enthärtungsanlage
- 40 m Abwasserinstallation bis DN 150 aus PE-HD innen
- 1 Klein-Hebeanlage
- 1 Klein-Tauchpumpe
- 1 Doppel-Hebeanlage
- Schaltanlage mit SBS
- Elektroinstallation Brunnenstube
- Trinkwasserhausanschluss mit Zählerschacht
- Schmutzwasserkanalanschluss mit 2 Schächten
- Elektro-Hausanschluss mit Zählersäule
- 1 Trinkbrunnen mit allen Zuleitungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279514
Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend Ziffer I.3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
1) Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, insbesondere Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, kann unter der in Ziffer I.1) genannten
Kontaktadresse kostenfrei heruntergeladen werden) oder Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis.
— Eintragung in das Handelsregister, bzw. entsprechende Erklärung, falls dies nicht verpflichtend ist,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70
StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Geschäftsführung oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der
Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen (§§ nach StGB) Terrorismusfinanzierung oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollten, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 zu begehen (§ 89c), Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländ. Abgeordneter
i. Zus. m. internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen (§ 129, 129a), kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland (§ 129b), Menschenhandel bzw. Förderung desselben (§§ 232-233a), Diebstahl (§ 242), Unterschlagung (§ 246), Erpressung
(§ 253), Geldwäsche (§ 261), Betrug/Subventionsbetrug/Kreditbetrug (§ 263, 264, 165b), Untreue (§ 266), Urkundenfälschung (§ 267), Fälschung techn.
Aufzeichnungen (§ 268), Delikte i. Zus. m. Insolvenzverfahren (§ 283 ff.), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298),
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299), Brandstiftung (§ 306), Baugefährdung (§ 319), Gewässer- u. Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a),
unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326). Vorteilsgewährung (§ 333), Bestechung (§ 334), jeweils auch in Verbindung mit § 335a, die mit
Freiheitsstrafen von über 3 Monaten oder Geldstrafen von über 90 Tagessätzen geahndet wurde. Dem steht i. S. d. genannten Vorschriften eine
Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
— Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Belangung aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von über 3 Monaten, einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR
erfolgte.
2) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate,
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279514
Die Bedingungen ergeben sich
aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend ZifferI.3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3).
Zusätzliche Angaben:
1) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Hinweise zu Ziff. 1 Umsatz:
a) als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
vorhergehen (Bespiel: Veröffentlichung im Jahr 2021: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2018, 2019 und 2020);
b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre
Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen;
c) Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Nachweise zu verlangen.
2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung (entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen, Ziffer8) mit folgenden Mindestdeckungssummen für den
Einzelfall:
— 3.000.000,00 EUR für Personenschäden (250.000,00 EUR für die einzelne geschädigte Person),
— 3.000.000,00 EUR für Sachschäden,
— 50.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden bzw. Vermögensschäden.
Mit dem Angebot, spätestens jedoch nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer festgelegten Frist, ist das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen. Alternativ genügt die schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass die vorhandenen Versicherungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
3) Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ob ein Antrag auf Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
4) Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Falls ja, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.
Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften
(§ 6d EU Abs. 2 VOB/A);
b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1) und 2);
c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers beträgt in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren mindestens das Doppelte des Wertes des
Auftragsteils (gem. Angebot), dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll.
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279514
Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend Ziffer I. 3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
1) Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, insbesondere Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, kann unter der in Ziffer 1.1 genannten
Kontaktadresse angefordert werden) oder Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3)
Zusätzliche Angaben:
2) Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen,
Hinweise zu Ziff. 2.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen;
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten
Bauleistungen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
3) Nachunternehmer:
a) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen:
— Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1) bis 2),
— Verpflichtungserklärung und Erklärung/Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften u. a. (vergl. Vergabeunterlagen).
b) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der
Vergabestelle):
Mindeststandard: 1 vergleichbare Referenz
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens das Doppelte des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
https://www.vob-online.de/blob/155270/7d3c873c73cd2b68a41634a482cceb67/124-data.pdf
bzw. wird auf der Vergabeplattform zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6aEU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
- Formblatt "Erklärung des Bieters zu den Mindestanforderungen an die Eignung" Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen,
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen,
- Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279514
MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Paul-Henri-Spaak-Str. 5
81829 München
Information about authorised persons and opening procedure:Die Öffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2. Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen.
Die Öffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2. Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften:
— durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sieht, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Verstöße gegen Vergabevorschriften:
— durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sieht, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern