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Funeral and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46788725)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Bietigheim-Bissingen
Номер конкурса: 46788725
Дата публикации: 06-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100120231030 09:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Bietigheim-Bissingen
      Marktplatz 8
      Bietigheim-Bissingen
      74321
      Germany
      E-Mail: stadt@bietigheim-bissingen.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2261h2/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, RA Dr. Christian Teuber
      Stuttgart
      Germany
      E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.bakertilly.de
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2261h2

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Kommunalverwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bestattungs- und Grünpflegeleistungen für die Friedhöfe Stadt Bietigheim-Bissingen - Los 1: Bestattungsleistungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-30-1
      2. CPV-Code Hauptteil:
        98370000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Bestattungs- und Grünpflegeleistungen für die Friedhöfe Stadt Bietigheim-Bissingen, hier: Bestattungsleistungen (Los 1)

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        98371000, 98371100, 98371110, 98371200
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadt Bietigheim-Bissingen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über die Erbringung von Bestattungsleistungen (Los 1) und Grünpflegeleistungen (Los 2) für die Friedhöfe Stadt Bietigheim-Bissingen. Beide Lose werden aus technischen Gründen zeitgleich in jeweils eigenen Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft allein das Los 1.

        Los 1 hat die Bestattungsleistungen zum Gegenstand. Hierunter fallen insbesondere das Öffnen und Schließen der Gräber, die Durchführung von Bestattungen, die Durchführungen von Trauerfeiern und das Zurverfügungstellen von Sargträgern. Weiter fallen hierunter alle mit den Bestattungsleistungen verbundenen Serviceleistungen. Die Ausschreibung betrifft hinsichtlich der Bestattungsleistungen (Los 1) ausschließlich die Friedhöfe Bissingen Holzweg und Untermberg, bei den Sargträgern aber die Friedhöfe St. Peter, Metterzimmern, Bissingen Holzweg und Untermberg (bei Bedarf jeweils auch den Friedhof Bissingen Bahnhofstraße).

        Das im Los 1 in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung bezüglich der folgenden Haupttätigkeiten auf:

        Friedhof Bissingen Holzweg:

        Beschreibung Schätzmenge

        1.1 Annahme des Verstorbenen und Verbringung in die Kühlzelle 520

        1.4 Aufbahrung des Verstorbenen im Aufbahrungsraum 520

        2.1 Leitung der Bestattung 520

        3.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes 196

        Friedhof Untermberg:

        Beschreibung Schätzmenge

        1.1 Annahme des Verstorbenen und Verbringung in die Kühlzelle 48

        1.4 Aufbahrung des Verstorbenen im Aufbahrungsraum 48

        2.1 Leitung der Bestattung 48

        3.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes 24

        Friedhöfe St. Peter, Metterzimmern, Bissingen Holzweg und Untermberg:

        Beschreibung Schätzmenge

        2.1.1 Zurverfügungsstellung einer ausreichenden und (auch optisch)

        angemessenen Anzahl von Sargträgern sowie deren Einteilung

        und Information für Bestattungen und Trauerfeiern 3.720

        Im Los 1 wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze wie folgt festgelegt:

        Friedhof Bissingen Holzweg:

        Beschreibung Höchstabnahmegrenze

        1.1 Annahme des Verstorbenen und Verbringung in die Kühlzelle 640

        1.4 Aufbahrung des Verstorbenen im Aufbahrungsraum 640

        2.1 Leitung der Bestattung 640

        3.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes 280

        Friedhof Untermberg:

        Beschreibung Höchstabnahmegrenze

        1.1 Annahme des Verstorbenen und Verbringung in die Kühlzelle 64

        1.4 Aufbahrung des Verstorbenen im Aufbahrungsraum 64

        2.1 Leitung der Bestattung 64

        3.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes 36

        Friedhöfe St. Peter, Metterzimmern, Bissingen Holzweg und Untermberg:

        Beschreibung Höchstabnahmegrenze

        2.1.1 Zurverfügungsstellung einer ausreichenden und (auch optisch)

        angemessenen Anzahl von Sargträgern sowie deren Einteilung

        und Information für Bestattungen und Trauerfeiern 4.400

        Zu den übrigen Details wird auf das Leistungsverzeichnis Bezug genommen.

        Die Rahmenvereinbarung begründet im Los 1 keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Erfahrung / Gewichtung: 30
        Qualitätskriterium - Name: Service / Gewichtung: 30
        Preis - Gewichtung: 40
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht von der Stadt mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit).

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.

        Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

        Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Los 1:

        Der Netto-Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Los 1: Bestattungsleistungen) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 30.000 Euro betragen haben.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 30.09.2020 bis zum 30.09.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, fin-den nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.

        Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt.

        2. Erforderlich ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.

        Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Los 1:

        Zu 1: Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete Referenz des Bieters / der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:

        - Durchführung von Bestattungsleistungen einschließlich

        o Öffnen und Schließen des Grabes,

        o Überprüfen und Vervollständigen der notwendigen Unterlagen zur Bestattung

        o Organisation der Trauerfeier,

        o Terminvergabe,

        o Grabauswahl und

        o Führen des Bestattungsbuches

        - über mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 20.09.2020 bis zum 30.09.2023

        - mit einem Netto-Umsatz von mindestens 30.000 EUR in diesen 12 Monaten

        Zu 2: Nachzuweisen ist mindestens die folgende technische Ausrüstung:

        - Friedhofsbagger (Spurbreite: max. 2,00 Meter)

        - Multifunktionsfahrzeug mit Absetzkippersystem (Spurbreite: max. 2,00 Meter)

        - Fahrzeug für den Transport der Gleitschalungen und für den Grabverbau zu den Gräbern (Spurbreite: max. 2,00 Meter; z.B. Radlader und Palettengabel)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Siehe Vertragsbedingungen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes VerfahrenBegründung:

      Damit die Rahmenvereinbarung wie vorgesehen am 01.01.2024 in Kraft treten kann und die Zuschlagsentscheidung der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien der Stadt Bietigheim-Bissingen bedarf, muss die Regel-Angebotsfrist von 30 Kalendertagen geringfügig verkürzt werden.

    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-30
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-30
      Ortszeit: 09:01
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen:

      a) Vordruck 01 Angebotsvordruck

      b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung

      c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

      d) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung Mindestentgelt

      e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz f) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

      g) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner

      h) Vordruck 07 Leistungsverzeichnis mit Preisen

      i) Vordruck 08 Konzept Erfahrung

      j) Vordruck 09 Konzept Service

      k) Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung

      2. Ergänzend mit jedem Angebot zwingend für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied):

      a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)

      b) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

      c) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung Mindestentgelt

      d) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz e) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -

      f) Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung

      3. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jeden Nachunternehmer):

      a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

      b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)

      c) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)

      d) Handelsregisterauszug

      e) Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung

      4. a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen des Angebotes die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt gemäß Vordruck 04a abzugeben.

      5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen des Angebotes die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2261h2

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-01

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