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Health services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46788702)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Номер конкурса: 46788702
Дата публикации: 06-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100120231130 10:00OtherDesign contestServicesOpen procedureEuropean UnionNot applicableOtherHealth01C1201
06/10/2023    S193

Deutschland-Berlin: Dienstleistungen des Gesundheitswesens

2023/S 193-602458

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse bei der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: mhplus Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Franckstraße 8
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse bei der mhplus Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Franckstraße 8
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK Südwest
Postanschrift: Europaallee 3 – 4
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: info@healthy-hub.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse bei der IKK Südwest
Postanschrift: Europaallee 3 – 4
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: info@healthy-hub.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Postanschrift: St.-Pöltener-Str. 37
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: info@healthy-hub.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Postanschrift: St.-Pöltener-Str. 37
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: info@healthy-hub.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://healthy-hub.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.healthy-hub.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.healthy-hub.de/home.html#healthy-hub
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Im 5. Healthy Hub Wettbewerb werden Versorgungslösungen gesucht, die sich im Rahmen einer besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (gemeinhin „Selektivverträge“ genannt) darstellen lassen.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ARGE Digitale Innovation (ARGE) ist eine Arbeitsgemeinschaft der unter Ziff. I.1 genannten gesetzlichen

Kranken- und Pflegekassen nach § 94 Abs. 1 a SGB X. Ziel der Kassen ist es, Innovationen für die Kranken-

und Pflegeversicherung zu erschließen,

um Kranken- oder Pflegeleistungen im Interesse der Versicherten wirtschaftlicher und effektiver zu machen.

Dabei sollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung aktiv genutzt werden.

Zu diesem Zweck sollen innovative Anbieter als geeignete Kooperationspartner der ARGE-Mitglieder identifiziert

und ausgewählt werden. Die ausgewählten Bewerber können im weiteren Verlauf des Verfahrens

Vertragspartner einzelner oder mehrerer der unter Ziff. I.1

genannten Kranken- und Pflegekassen werden.

Gesucht werden in diesem fünften Wettbewerb der Auftraggeberinnen Versorgungslösungen, die sich im Rahmen einer besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (gemeinhin „Selektivverträge“ genannt) darstellen lassen. Diese Versorgungslösungen können hybride sein und klassische und digitale Versorgung miteinander verbinden oder auch rein digitale Lösungen sein.

Gesucht werden ausschließlich Lösungen, die bereits so weit entwickelt sind, dass sie zum Ende der

Bewerbungsfrist reif für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen, d. h. im Versicherteneinsatz, erscheinen. Gerne

darf die Lösung auch schon Umsätze im ersten Gesundheitsmarkt machen.

Gesucht werden ausschließlich Lösungen, die geeignet sind für Einsatz und Erstattung durch die gesetzliche

Kranken- bzw. Pflegeversicherung i. R. d. Sozialgesetzbücher V und XI.

Nicht gesucht werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der Regelversorgung nach § 33a SGB V.

Wenn dagegen eine DiGA im Rahmen einer besonderen Versorgung i. S. d. § 140a SGB V eingesetzt werden

soll, so wäre dies ein zulässiger Wettbewerbsbeitrag und - ebenfalls nicht gesucht werden Onlinekurse der

Primärprävention. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen.

Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung

der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. später zu verhandelnder Angebote: Auf der Grundlage der im

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.-S) veröffentlichten Wettbewerbsbekanntmachung,

sollen aus den eingegangenen Bewerbungen anhand der unter Ziff. 16 der Bewerbungsbedingungen genannten

Auswahlkriterien zunächst (maximal) 15 Bewerber ausgewählt werden.

Für die Bewerbung ist das auf der Website: http://www.healthy-hub.de unter dem Tab / der Rubrik "Jetzt

bewerben" zur Verfügung gestellte online-Formular zu verwenden.

Innerhalb des Onlineformulars handelt es sich bei allen mit "*" gekennzeichneten Feldern um Pflichtfelder, d.h.

hier muss eine Angabe erfolgen bzw. (wenn vorgesehen) ein Dokument hochgeladen werden. Andernfalls ist

die Bewerbung unvollständig und kann möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbung muss bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.11.2023 um 10.00 Uhr übermittelt,

d. h. auf dem vorgesehenen elektronischen Wege eingegangen sein.

Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum sog. Pitch eingeladen. Die

Einladung zum Pitch soll voraussichtlich am 17.01.2024 per E-Mail versandt werden. Vor dem Pitch sind noch

weitere Unterlagen von den eingeladenen Bewerbern einzureichen. Die Anforderungen an die vor dem Pitch

einzureichenden Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch mitgeteilt. Die Frist zur Einreichung wird

ca. vier Wochen ab Versendung der Einladungs-E-Mail betragen. Diese Unterlagen werden dem Preisgericht

(Jury) nach Ablauf der Frist für den Pitch in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Pitch erfolgt

im Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der Jury und wird bei Einhaltung der

zuvor genannten Termine in der Zeit vom 22.-23.03.2024 stattfinden oder sich entsprechend nach hinten

verschieben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

I. Muss-Kriterien

Die Erfüllung der folgenden Kriterien muss aus der Bewerbung hervorgehen und nach Prüfung

durch die ARGE mit "ja" beantwortet werden; andernfalls kann die Bewerbung keine Berücksichtigung finden:

- Gegenstand der Bewerbung ist eine Versorgungslösung, die im Rahmen des § 140a SGB

V darstellbar ist,

- die Lösung muss bereits so weit entwickelt sein, dass sie zum Ende der Bewerbungsfrist

reif für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen ist;

- die Lösung darf nicht ausschließlich der Verbesserung der Verwaltungsabläufe der Kassen dienen;

- ausgeschlossen werden müssen Lösungen, über deren Eignung als Leistung der Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 SGB V im Rahmen der

Beschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V oder im Rahmen der Beschlüsse nach

§ 137c Abs. 1 eine ablehnende Entscheidung getroffen hat.

- es müssen nachvollziehbare Angaben zu datenschutzrelevanten Schnittstellen des Produktes / der Lösung gemacht werden;

- das Produkt / die Lösung darf nicht darauf basieren, lediglich Daten zu sammeln und

/oder diese zu veräußern,

I. Bewertungskriterien

Die eingereichten Bewerbungen werden anhand folgender Kriterien mittels Bepunktung bewertet:

- Innovationsgrad (30%)

- Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit), (30%),

- Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (20%) und

- Potential zur Verbesserung des Kundennutzens (20%).

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzende Hinweise zur Kommunikation: Bewerber können Fragen ausschließlich über die unter Ziff. I.3.

Genannte Web-Plattform, dort die Nachrichtenfunktion unter „Kontakt“ stellen. Die Auftraggeberinnen werden

die Fragen über die unter Ziff. I.3. genannte Web-Plattform beantworten (siehe dort die Rubrik „Fragen/

Antworten“). Antworten, die auch für andere Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags relevant

sein können, werden sämtlichen Bewerbern mitgeteilt. Solche Informationen werden Bestandteil dieser

Bewerbungsbedingungen. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden bis spätestens 6

Kalendertage vor Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist erteilt.

Zum weiteren Verfahren: Vor dem Pitch sind noch weitere Unterlagen von den eingeladenen Bewerbern bei der

ARGE Digitale Innovation per E-Mail einzureichen. Die Anforderungen an die vor dem Pitch einzureichenden

Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch mitgeteilt, die Frist zur Einreichung wird ca. vier Wochen ab

Versendung der Einladungs-E Mail betragen. Zu diesen Unterlagen werden auf jeden Fall gehören:

- die Lebensläufe der Gründer sowie

- die Nachweise über eine hinreichende Kapitalausstattung gem. Ziffer 12.II.

Der Pitch erfolgt im Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der Jury. Die Jury kann

während des Pitches Fragen an die Bewerber stellen auf der Grundlage der Pitches erfolgt eine Bewertung

anhand der Kriterien (Bewertungskriterien):

— Innovationsgrad,

— Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit),

— Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und

— Potential zur Verbesserung des Kundennutzens.

durch die Jury. Am Ende stellt die Jury aufgrund der erreichten Punktzahlen fest, welches die maximal 5

Gewinner sind. Im Anschluss an das Juryergebnis erhalten alle Teilnehmer eine Mitteilung über das Ergebnis

des Wettbewerbs. Hiermit ist der Wettbewerb zunächst abgeschlossen.

Halten die maximal fünf Gewinner des Wettbewerbs Ihre Zuschlagsmitteilungen in ihren Händen, geht es auch

schon bald mit dem sogenannten Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5

GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 VgV weiter.

Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, mit einer oder mehreren Krankenkassen einen konkreten

Vertrag mit konkreten Preisen über die Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags abzuschließen. Bewertungskriterium wird über die vorgenannten Kriterien hinaus auch die Wirtschaftlichkeit sein.

Das Verhandlungsverfahren soll zielgerichtet und zügig durchgeführt werden und wird in Verantwortung / unter enger Begleitung einer oder mehrerer der unter Ziff.I.1 genannten Kranken- und/o-

der Pflegekassen erfolgen (federführende Kranken-/Pflegekasse(n)). Bewertungskriterium wird über die vorgenannten Kriterien hinaus

auch die Wirtschaftlichkeit sein.

Der zu verhandelnde Vertrag wird sich dabei zusammensetzen aus einer zunächst einjährigen

Pilotphase und einer sich daran anschließenden optionalen Vertragslaufzeit von maximal vier

Jahren. Ziel der einjährigen Phase ist die Weiterentwicklung der Marktreife und die Ermittlung der

Wirksamkeit und Praxistauglichkeit des Produktes/der Lösung im System der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung. Von Seiten der federführenden Kranken- oder Pflegekasse(n) erhält der Bieter in dieser einjährigen Phase eine enge Begleitung und eine fachliche Unterstützung

insbesondere im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einzelheiten dieses Verhandlungsverfahrens und den detaillierten Ablauf erhalten

die Gewinner dann vom Federführer.

Während des Verhandlungsverfahrens wird die Lösung laufend auf ihre Machbarkeit und das

Vorliegen der Voraussetzungen für den Einsatz der angebotenen Leistung in der/den jeweiligen

Kranken- oder Pflegekassen überprüft.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...] (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziff. VI.4.1)
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/10/2023

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