Furniture (incl. office furniture), furnishings, domestic appliances (excl. lighting) and cleaning products (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46788607) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Meerbusch - Der Bürgermeister - Verwaltungsmanagement Номер конкурса: 46788607 Дата публикации: 06-10-2023 Сумма контракта: 24 791 946 (Российский рубль) Цена оригинальная: 420 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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M ST 23049 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromobiliar der Firma ASSMANN für die Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Meerbusch
Der Vertrag gilt über Ersatz- Zusatzbeschaffungen und Ergänzungen von Büromobiliar der ASSMANN GmbH + Co KG. Auf Grundlage der Bedarfe ist von einem jährlichen Bestellvolumen von 105.000 € netto auszugehen. Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2027. Beratung und Planung vor der zu einzelnen Aufträgen sind kostenfrei. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle inklusive Verbringung am Zielort und Montage. Lieferavis erfolgt mindestens 5 Werktage vor Liefertermin. Mindestbestellvolumen oder Abnahmepflicht ist nicht vorhanden.
Stadtgebiet der Stadt Meerbusch
Der Vertrag gilt über Ersatz- Zusatzbeschaffungen und Ergänzungen von Büromobiliar der ASSMANN GmbH + Co KG. Auf Grundlage der Bedarfe ist von einem jährlichen Bestellvolumen von 105.000 € netto auszugehen. Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2027. Beratung und Planung vor der zu einzelnen Aufträgen sind kostenfrei. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle inklusive Verbringung am Zielort und Montage. Lieferavis erfolgt mindestens 5 Werktage vor Liefertermin. Mindestbestellvolumen oder Abnahmepflicht ist nicht vorhanden.
- EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Berufs- u. Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses
Registers (nicht älter als 3 Monate)
- EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Es ist nur noch eine elektronische Angebotseinreichung in Textform über die Vergabeplattform Subreport Elvis zulässig.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:keine Personen zugelassen
keine Personen zugelassen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat - Zentrales Vergabemanagement