Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46788190) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission Номер конкурса: 46788190 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Referenznummer der Bekanntmachung: 10/10/23/040Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Fahrgestell und Aufbau
Los-Nr.: 1Beschaffung des Fahrgestells und des Aufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Dem Angebot für Los 1 ist eine Prinzip - Skizze (in drei Ansichten) beizufügen, aus der die wesentlichen Baumerkmale erkennbar sind.
Die Bieter der Lose 1 und 2 haben sicherzustellen, dass die Verträglichkeit mit dem jeweiligen gegenteiligen Los sichergestellt ist. (Bieter Los 1 prüft die Anforderungen aus Los 2 und umgekehrt!)
Der Bieter des Loses 1 verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbauhersteller und hat sich ohne gesonderte Aufforderung mit dem Auftragnehmer des Auftrages für die Beladung ins Benehmen zu setzen. Weiterhin führt er die zu liefernde Beladung aus Los 2, dem entsprechenden Aufbewahrungsort im Aufbau zu.
Beladung für Hilfeleistungs - Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Los-Nr.: 2Die Lieferung der Beladungsgegenstände erfolgt an den Bieter, welcher den Zuschlag zu LOS 1 (Fahrgestelle und Aufbauten) erhält
Beschaffung der Beladung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20
Die Bieter der Lose 1 und 2 haben sicherzustellen, dass die Verträglichkeit mit dem jeweiligen gegenteiligen Los sichergestellt ist. (Bieter Los 1 prüft die Anforderungen aus Los 2 und umgekehrt!)
Die Lieferung der Teile des Loses Beladung erfolgen an den Bieter, welcher den Zuschlag zum Los Fahrgestell und Aufbau erhält. Mit diesem sind alle Modalitäten zur Lieferung der Teile durch den Bieter des Loses Beladung selbständig abzusprechen.
- Dem Angebot für Los 1 ist eine Prinzip - Skizze (in drei Ansichten) beizufügen, aus der die wesentlichen Baumerkmale erkennbar sind.
- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; dass Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister).
- Eigenerklärung zu Russland Sanktionen
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden. Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
siehe III.1.1) und III.1.3)
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung
des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
Eine Abhängigkeit der Lose untereinander, wie z.B. "Angebot Los 1 gilt nur in Verbindung mit Los 2", ist nicht zulässig. Ein entsprechender Angebotsvermerk führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die Bieter verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem weiteren bezuschlagten Bieter. Die Bieter der Lose 1 und 2 haben sicherzustellen, dass die Verträglichkeit mit dem jeweiligen gegenteiligen Los sichergestellt ist (Bieter Los 1 prüft die Anforderungen aus Los 2 und umgekehrt!).
entfällt
Dem Angebot für Los 1 ist eine Prinzip - Skizze (in drei Ansichten) beizufügen, aus der die wesentlichen Baumerkmale erkennbar sind.
Die Bieter der Lose 1 und 2 haben sicherzustellen, dass die Verträglichkeit mit dem jeweiligen gegenteiligen Los sichergestellt ist. (Bieter Los 1 prüft die Anforderungen aus Los 2 und umgekehrt!)
Der Bieter des Loses 1 verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbauhersteller und hat sich ohne gesonderte Aufforderung mit dem Auftragnehmer des Auftrages für die Beladung ins Benehmen zu setzen. Weiterhin führt er die zu liefernde Beladung aus Los 2, dem entsprechenden Aufbewahrungsort im Aufbau zu.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landesdirektion Sachsen