Rolling stock (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46787919) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Regio AG (Bukr 12) Номер конкурса: 46787919 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fahrzeuge RX36 München Prag
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEF69697Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von Fahrzeugen für Verkehre der Verkehrsausschreibung RE/Ex36 München - Praha (Abk. RX36)
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von Reisezugwagen und gegebenenfalls Lokomotiven gemäß folgender Varianten, wobei der Bieter nur eine der nachstehend drei beschriebenen Varianten anbieten darf:
Variante 1:
a) 12 bis 16 Stammzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 263 Sitz-plätzen 2. Klasse sowie 37 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
b) 3 bis 6 Verstärkerzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 150 Sitzplätzen 2. Klasse sowie 30 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
c) 4 bis 7 Mehrsystem-E-Loks für den Einsatz mindestens in Tschechien unter 25 kV AC 50 Hz und 3 kV DC mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h.
oder
Variante 2:
a) 12 bis 16 Stammzugverbände mit Steuerwagen an einem der beiden Zugenden mit mindestens jeweils 263 Sitzplätzen 2. Klasse sowie 37 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
b) 3 bis 6 Verstärkerzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 150 Sitzplätzen 2. Klasse sowie 30 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
c) 4 bis 7 Mehrsystem-E-Loks für den Einsatz mindestens in Tschechien unter 25 kV AC 50 Hz und 3 kV DC mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h.
oder
Variante 3:
a) 12 bis 16 Stammzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 263 Sitz-plätzen 2. Klasse sowie 37 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
b) 3 bis 6 Verstärkerzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 150 Sitzplätzen 2. Klasse sowie 30 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h.
Sollte diese Variante zugeschlagen werden, wird der Auftraggeber Mehrsystem-E-Loks in einem anderen Verfahren als der vorliegenden Vergabe beschaffen.
Die in den Varianten 1-3 benannten Fahrzeuge müssen gemeinsam sowie mit Loks des Typs Vectron Dual Mode des Herstellers Siemens Mobility GmbH betrieben werden können. Hierzu müssen die Fahrzeuge mit UIC – Kupplung und Türsteuerung geliefert werden.
Weiter ist für die in den Varianten 1-3 benannten Fahrzeuge eine Übernahme der ECM 1 bis 4 Funktion mit anzubieten (Full-Service-Instandhaltung), die alle Instandhaltungstätigkeiten enthält.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen, z.B. Schulungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen im Detail beschrieben.
Ein von dem Aufgabenträger vorgegebenes Finanzierungsmodell kann Anwendung finden.
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Betriebsaufnahme mit den Fahrzeugen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2027 erfolgt. Die Verkehrsausschreibung RE/Ex36 München – Praha sieht vor, dass die Betriebsaufnahme unter bestimmten Bedingungen auf den 10.12.2028 verschoben werden kann. Sämtliche Fahrzeuge müssen mindestens drei Monate vor Betriebsaufnahme ausgeliefert sein, drei Monate vor Betriebsaufnahme über alle Zulassungen verfügen und zur Betriebsaufnahme uneingeschränkt verfügbar sein.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (§ 15 Abs. 4 SektVO).
1. Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Anhang B2_RX36_Bietereigenerklärung“) vor.
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz:
Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag:
Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber a) einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des
vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen und b) aufzuzeigen, dass entsprechend technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
4. Anmeldung Gewerbe:
Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als
Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.
Die unter Ziffer 1 - 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
1. Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen:
Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von in Summe 500.000.000 EUR erzielt hat.
Die Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer 1 und 2 sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung.
Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Teil der zur Verfügung gestellten Unterlagen) zu verwenden. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet. Die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind berechtigt, auch einzeln Teilnahmeanträge zu stellen. Es dürfen jedoch keine Angebote von Mitgliedern eingereicht werden, sofern die Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht. In diesem Fall wird das Angebot des Mitgliedes bzw. der Mitglieder ausgeschlossen. Ferner dürfen sich keine Mitglieder an unterschiedlichen Bietergemeinschaften beteiligen. In diesem Fall werden alle Angebote der betroffenen Bietergemeinschaften ausgeschlossen.
1. Der Bewerber muss eine Referenzliste über die Herstellung und Lieferung zugelassener Schienenfahrzeuge (Fahrzeuge im Sinne von Ziffer 2 Anhang I der Richtlinie 2016/797) in den letzten 7 Jahren vorlegen. Die Referenzliste muss mindestens einen Auftrag über die Lieferung eines Fahrzeuges für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland beinhalten. Die Referenzliste muss mindestens einen Auftrag über die Lieferung von mindestens 12 Fahrzeugen beinhalten.
2. Der Bewerber muss nachweisen, in den letzten sechs Jahren in Deutschland, der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland mindestens zwei unterschiedliche Fahrzeugtypen (Typen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545; EMU) für den Schienenpersonennahverkehr erfolgreich zugelassen zu haben.
3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung und Ressourcen (Mitarbeiter in Entwicklung und Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann.
4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
5. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ausreichende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Schienenfahrzeugen verfügt.
Die unter Ziffer 1 - 5 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.