Construction project management services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539793) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Regionetz GmbH, vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen Номер конкурса: 46539793 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen im Rahmen der Fernwärme-Offensive
Referenznummer der Bekanntmachung: 20230824 KBB-MJLeistungen der Projektsteuerung und Projektleitung gemäß AHO für das Projekt Brander Feld (3. BA) im Rahmen der Fernwärme-Offensive.
Stadtgebiet Aachen
Die Regionetz plant den Ausbau der Fernwärmeversorgung in der Stadt Aachen. Bauherr ist die STAWAG, Stadtwerke Aachen AG. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Projektsteuerung gemäß § 2 AHO Heft 9, Stand März 2020 (Stufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E) sowie Projektleitungsleistungen gemäß § 3 AHO für das Projekt Brander Feld (3. BA) im Rahmen der Fernwärme-Offensive. 2 weitere FW-Projekte (Frankenberger Viertel und Schloss Rahe) sind optional. Weiterhin optional sind für den weiteren FW-Ausbau die Projektsteuerung für Fernwärme-Hausanbindungen an bereits bestehende FW-Leitungen. Diese werden in "Paketen" zu mindestens 50 Anschlüssen gebündelt vergeben.
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu zwei weitere Projekte (Frankenberger Viertel und Schloss Rahe) nach den im Vergabeverfahren mit den Bietern festzulegenden Konditionen zu beauftragen.
Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Die Stadt Aachen ist berechtigt, den Auftragnehmer mit Straßenbauarbeiten zu beauftragen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Auftrag der Stadt Aachen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Projekt der Regionetz steht. Die Regelungen dieses Vertrags gelten entsprechend. Für diese Zwecke tritt die Stadt Aachen in dem Verfahren als sekundäre Auftraggeberin auf.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Vordruck 1).
Geforderte Eignungsnachweise gem. § 21 Abs. 4 SektVO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen Ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
b) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 10), aus der hervorgeht, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 besteht,
c) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bieteremeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Verteter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Vordruck 2).
b) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal) (Vordruck 3)
c) ausreichende Personalkapazitäten für eine erfolgreiche Abwicklung im geforderten Zeitplan zur Verfügung stehen bei ausreichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Vordruck 8)
d) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden bis zu 5.000.000,-- EUR je Schadenereignis,
- für Vermögensschäden bis zu 5.000.000,-- EUR je Schadenereignis,
- für Personenschäden bis zu 5.000.000,-- EUR je Schadenereignis.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage
(a) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Vordruck 9) und
(b) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen im Tief- und Rohrbau, bevorzugt im Bereich Fernwärme, aber auch alle weiteren Versorgungsmedien), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners (Vordruck 4). Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bietern die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Die Stadt Aachen ist berechtigt, den Auftragnehmer mit Straßenbauarbeiten zu beauftragen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Auftrag der Stadt Aachen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Projekt der Regionetz steht. Die Regelungen dieses Vertrags gelten entsprechend. Für diese Zwecke tritt die Stadt Aachen in dem Verfahren als sekundäre Auftraggeberin auf.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln