Underground work other than tunnels, shafts and subways (Германия - Тендер #46539568) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Furth im Wald 2025 gGmbH Номер конкурса: 46539568 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Drachensteg Brunnengründung
Herstellung von Brunnenfundamente für den geplanten Drachensteg einschl.:
- Erd- und Rückbaumaßnahmen zur Herstellung des Arbeitsplanum
- Herstellung 83 Stück Brunnengründungen inkl. Erdarbeiten, Herstellung von Bewehrungskörben aus Baustahl und Betonarbeiten
Furth im Wald
770 m2 Grasnarbe/ Ruderalvegetation abtragen und entsorgen
204 m3 Oberboden lösen und lagern
270 m3 Boden lösen und lagern
250 m3 Boden wiedereinbauen
300 m2 Baustraße herstellen
45 Stk. Brunnengründung, d=1,50m, Tiefe bis 4,00m
38 Stk. Brunnengründung, d=1,20m, Tiefe bis 4,00m
270 m3 Beton C25/30
12000 kg Bewehrung B500A
noch nicht zugeteilt
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279430
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Kein wirtschaftliches Ergebnis im vorangegangenen Vergabeverfahren und terminliche Abhängigkeiten zum bereits ausgeschriebenen Vergabeverfahren "Drachensteg Stahlunterkonstruktion" im Zusammenhang mit Fertigstellungstermin der Gesamtmaßnahme Landesgartenschau Furth im Wald 2025
Anschrift siehe Nr. I.1)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern