Architectural and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539377) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Göttingen Номер конкурса: 46539377 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung Agrargebäude BBS 3 Göttingen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/146BDer Landkreis Göttingen beabsichtigt, für das Agrargebäude der Berufsbildenden Schulen 3 des Landkreises Göttingen eine Dach- und Fassadensanierung durchzuführen.
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Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI erbringt.
Göttingen Ritterplan 6 37073 Göttingen
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, für das Agrargebäude der Berufsbildenden Schulen 3 des Landkreises Göttingen eine Dach- und Fassadensanierung durchzuführen.
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Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI erbringt.
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Das ursprünglich eingeschossige und zweifach aufgestockte (die zweite Aufstockung aus dem Jahr 1990 mit aussenliegenden Stahlbetonbindern) Agrargebäude muss im Bereich der Fassade und des Daches umfassend saniert werden. Voruntersuchungen haben Schäden in der Dachabdichtung und den Betonbauteilen festgestellt, die saniert werden müssen. Im Bereich der Fassaden sind die Fenster auszutauschen.
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
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Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die / der Bewerber/in bzw. die Bewerbendengemeinschaft für das Verfahren geeignet.
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Falls die Zahl der Bewerber/innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/innen überschreitet, werden die Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber/innen ausgewählt.
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Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich der Auftraggeber auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerbende aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
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MINDESTANFORDERUNGEN:
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WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 45 VgV)
1. Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
Mindestanforderung: 150.000,- Euro p.a. im Mittel
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TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 46 VgV)
2. Berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich.
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3. Referenzprojekt
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch ein Referenzprojekt nachgewiesen.
Der Projektabschluss des Referenzprojektes (Abschluss LPH 8 § 34 HOAI) muss im Zeitraum von September 2013 bis zur Bewerbungsfrist gem. IV.2.2) liegen.
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Projekt
Mindestens ein Sanierungsprojekt komplett in den Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI § 34 für eine/n öffentliche/n Auftraggeber:in gem. § 99 GWB erbracht und abgeschlossen.
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Weiteres ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen seitens des Auslobers erfolgen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Die oder der Auftragnehmende ist im Falle des Abrufs der Leistungen durch den Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen, auch stufenweise, zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Stufe 1: LPH 2-3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5-8
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bewerber:innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2020) falls die Bewerbendenform dies vorsieht;
Bewerber:innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
siehe unter II.2.9)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:siehe unter II.2.9)
siehe unter II.2.9)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:siehe unter II.2.9)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Architekt:innen:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt:in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Teilnahme eine verantwortliche Person benannt ist, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Gemeinschaften von Bietenden natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Gemeinschaften von Bietenden führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Die/der Auftragnehmer:in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1.000.000,- EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietendengemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Landkreis Göttingen