Engineering services (Германия - Тендер #46539371) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 46539371 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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BIM-Planungsleistungen Bf. Senftenberg Neubau Gleis 151 und Verlängerung Gleis 2, Lph 1/2 + Option L
Reference number: 23FEI69193Projektziel besteht in der Vergrößerung der Abstellkapazität auf eine Brutto-Fahrzeuglänge von bis zu max. 600 m sowie der Herstellung von einseitigen Rangierwegen und durchgängiger Gleisfeldbeleuchtung/ OLA.
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik
- Fachplanung Oberleitungsanlagen
- Fachplanung Weichenheizung
- Fachplanung Gleisfeldbeleuchtung
Senftenberg
BIM-Planungsleistungen Bf. Senftenberg Neubau Gleis 151 und Verlängerung Gleis 2, Lph 1/2 + Option Lph. 3 - 7
Projektziel besteht in der Vergrößerung der Abstellkapazität auf eine Brutto-Fahrzeuglänge von bis zu max. 600 m sowie der Herstellung von einseitigen Rangierwegen und durchgängiger Gleisfeldbeleuchtung/ OLA.
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik
- Fachplanung Oberleitungsanlagen
- Fachplanung Weichenheizung
- Fachplanung Gleisfeldbeleuchtung
Planungsleistungen in den Lph. 3 - 7
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
80%-Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis.
- 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises.
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
20%-Wichtung des Querschnittswertes aller Stundensätze gem. Ing.-Vertrag § 9.4
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze.
- 0 Punkte erhält höchste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze.
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung über unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention und Erklärung, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
- Erklärung über Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
- Erklärung, zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht zu haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht zu haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt werden konnten oder
c) irreführende Informationen übermittelt zu haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht zu haben.
- Erklärungen bzgl. Einhaltung von Sanktionen und Embargos
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Das ausführende Unternehmen muss in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG: 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme jeder Abschlagsrechnung durch Einbehalt
Sicherheit für Mängelansprüche: 5 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme durch Bürgschaft
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
80%-Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis.
- 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises.
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
20%-Wichtung des Querschnittswertes aller Stundensätze gem. Ing.-Vertrag § 9.4
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze.
- 0 Punkte erhält höchste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze.
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.