Asbestos-removal work (Германия - Тендер #46539129) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Eschweiler Номер конкурса: 46539129 Дата публикации: 29-09-2023 Сумма контракта: 9 077 512 (Российский рубль) Цена оригинальная: 153 782 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Schimmelpilz- und Schadstoffsanierung im Rahmen des Wiederaufbaus der Realschule Patternhof, II. BA
Reference number: 63/650/2023Schimmelpilz- und Schadstoffsanierung im Rahmen des Wiederaufbaus der Realschule Patternhof, II. BA
Realschule Patternhof Patternhof 7 52249 Eschweiler Die Bezirksregierung hat zum 01.06.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Schimmelpilz- und Schadstoffsanierung im Rahmen des Wiederaufbaus der Realschule Patternhof, II. BA
Angabe über Berufsgenossenschaft, Registrierung IHK bzw. HWK
Schimmelpilzsanierung nach DGU 201-028 und Schimmelleitfaden
Asbestsanierung nach TRGS 519
Referenzliste mit bereits ausgeführten Schimmelpilz- und Schadstoffsanierungen
Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
Benennung des Bauleiters und Vertreters
Stadt Eschweiler
Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Zimmer 336
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung zugelassen.
Eine entsprechende Legitimierung ist zwingend vorzuweisen.
Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung zugelassen.
Eine entsprechende Legitimierung ist zwingend vorzuweisen.
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).